024.10.02|Politik|Politik|
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- München - Das Urteil ist gefallen, Bayerns Verfassungsklage gegen das Pflegegesetz größtenteils abgewiesen: Der Bund darf die Ausbildung zum Altenpflegeberuf bundesweit einheitlich regeln, beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bayern befürchtet nun Pflege-Engpässe, weil eine Ausbildung im Schnellgang künftig nicht mehr möglich ist.
<P>Wegen des Rechtstreits konnte das reformierte Altenpflegegesetz aus dem Jahr 2000 bis heute nicht in Kraft treten. Das Gericht vetritt in seinem Urteil die Meinung, eine einheitliche Ausbildung würde den Pflegeberuf insgesamt attraktiver machen. Dadurch könnte langfristig mehr qualifiziertes Personal gewonnen werden als bisher.<BR><BR>Die bayerische Landesregierung widersprach dieser These entschieden. Kultusministerin Monika Hohlmeier meint, das neue Gesetz werde im Freistaat massive Probleme im Pflegebetrieb verursachen: "Ich fürchte, dass künftig nicht mehr genügend qualifizierte Interessenten für die Ausbildung gefunden werden." Denn nur wenige würden die durch die bundesweite Regelung verlängerte Ausbildungszeit von drei Jahren akzeptieren, so Hohlmeier. Derzeit kann man den Beruf des Altenpflegers im Freistaat noch innerhalb von zwei Jahren erlernen. <BR><BR>Dass sich künftig bereits 16-Jährige zum Pfleger ausbilden lassen dürfen, sieht sie ebenfalls nicht als Fortschritt. Hohlmeier bezweifelt, dass "so junge Menschen den physischen und psychischen Belastungen dieser Tätigkeit gewachsen sind". <BR><BR>Positiv bewertete die Ministerin lediglich, dass durch das Urteil die Länderrechte gegenüber dem Bund prinzipiell gestärkt werden: Die Abgrenzung der Bund-Länder-Zuständigkeiten unterliegt jetzt völlig der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts. Wenn der Bund eingreift, muss er erhebliche Nachteile für das staatliche Interesse anführen - wie im Falle der Altenpflege. <BR><BR>Auch der bayerische Sozialstaatssekretär Georg Schmid (CSU) kritisiert die Entscheidung in Karlsruhe: Die neue Regelung berücksichtige "nicht die angespannte Personalsituation" und schrecke potentielle Interessenten von der Ausbildung ab. Verlierer seien die Pflegebedürftigen. <BR>Das sehen Vertreter der Regierungskoalition in Berlin anders: "Durch das neue Gesetz werden endlich Qualitätsverbesserungen in der Pflege möglich", meint Irmingard Schewe-Gerigk, zweite Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen. Der Pflegeberuf, bisher für schlechte Arbeitsbedingungen und geringe Bezahlung bekannt, werde für Qualifizierte attraktiver - und die Bedingungen für pflegebedürftige Senioren dadurch langfristig besser. Der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek sieht das ähnlich (siehe Interview). <BR><BR>Die bayerische SPD empfiehlt der Landesregierung, die neue Regelung möglichst schnell umzusetzen: "Darauf warten viele alte und kranke Menschen genauso wie diejenigen, die für die Altenpflege ausbilden oder diesen Ausbildungsweg einschlagen wollen", meint SPD-Sozialexperte Jochen Wahnschaffe. Man müsse jedoch möglichst schnell mit der Werbung für diesen Pflegeberuf beginnen. <BR></P><P>Lesen Sie zum Thema: Interview mit Pflegeexperte Claus Fussek </P>

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