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„Ferber lebt zu sehr unter der Brüsseler Käseglocke“

„Ferber lebt zu sehr unter der Brüsseler Käseglocke“

München - Zum Streit in der CSU über das Karlsruher Urteil zum EU-Vertrag sprachen wir mit CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt.

© dpa

Alexander Dobrindt

In der CSU geht es drunter und drüber: Landesgruppenchef Ramsauer warnt ebenso wie die Europagruppe vor zu weitgehenden Mitspracherechten des Bundestages, Parteichef Seehofer fordert dagegen klare Einspruchsrechte des Parlaments. Welche Richtung gilt nun?

Wir haben eine historische Chance, Fehlentwicklungen wie die schleichende Zuständigkeitsausweitung nach Brüssel zu korrigieren. Deswegen wollen wir mehr Mitsprache für das Parlament, mehr Kontrolle der Regierung und mehr Transparenz für die Bürger. Das Lissabon-Urteil stößt mit dieser Grundstruktur genau in die Richtung, die die CSU immer vertreten hat. Für die CSU-Spitze ist klar: Wir nehmen dieses Urteil auf und werden mehr Demokratie in Europa durchsetzen.

Aber bei der Abstimmung im Bundestag hat die Mehrheit der CSU-Abgeordneten im vergangenen Jahr dem Vertrag zugestimmt, eine Minderheit nicht. So klar war die Richtung also nicht.

Es hat bei der Mehrzahl der CSU-Abgeordneten immer großes Bauchweh gegeben. Wir haben bei den Verhandlungen zum Lissabonner Vertrag deutlich gemacht, dass wir uns weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger und die nationalen Parlamente wünschen und für notwendig erachten. Dies ist leider damals in der Großen Koalition nicht ausreichend umgesetzt worden. Jetzt haben wir die Chance, das zu korrigieren.

Gerade der Vorsitzende der Landesgruppe, Peter Ramsauer, warnt seine Partei aber davor, über das Ziel hinauszuschießen.

Peter Ramsauer hat als einer der Ersten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt und Peter Gauweiler für seine Klage ausdrücklich gedankt. Ich bin mir sicher, Peter Ramsauer wird in Berlin die Speerspitze der Interessen Bayerns sein und nicht zu den Bremsern gehören.

Der Chef Ihrer Europagruppe, Markus Ferber, fürchtet, Deutschland werde international isoliert, wenn die Regierung bei allen europapolitischen Entscheidungen das Parlament um Zustimmung bitten muss. Solche Forderungen seien „Unfug“. Was sagen Sie dazu?

Herr Ferber scheint schon zu sehr unter der Brüsseler Käseglocke zu leben. Ich kann Herrn Ferber nur dringend raten, nach der Wahl das zu tun, was auch er vor der Wahl versprochen hat. Wir als CSU haben gesagt, wir wollen ein Stoppschild gegen immer weitere Kompetenzen für Brüssel. Ich halte es für angemessen, jetzt als bayerischer Politiker, bayerische Interessen mit Nachdruck in Brüssel zu vertreten und sich nicht die Brüsseler Sichtweise auf Kosten Bayerns zu eigen zu machen.

Wie weit soll die Mitsprachemöglichkeit des Parlaments gehen?

Es ist doch nur gerechtfertigt, dass Richtlinien, die in Brüssel entschieden werden und in nationales Recht umgesetzt werden sollen, vorher durch die nationalen Parlamente bewertet werden. Bei weitreichenden Fragen muss es eine zwingende Bindungswirkung der deutschen Regierung an das Votum von Bundestag und Bundesrat geben. Ich halte es weiter für dringend notwendig, dass wir dem Bundesverfassungsgericht eine zusätzliche Funktion als Wächter gegen die Brüsseler Zuständigkeitsgier geben, es mit einer Kontrollklage gegen Kompetenzmissbrauch aus Brüssel ausstatten und auf Augenhöhe mit dem Europäischen Gerichtshof bringen. Karlsruhe muss auch gegenüber Brüssel der Lordsiegelbewahrer unseres Grundgesetzes sein.

Dieses Recht hat sich das Verfasssungsgericht im Urteil ja schon vorbehalten. Es hat den Lissabonner Vertrag im Grundsatz aber als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Das Gericht hat deutlich gesagt, dass das Begleitgesetz nicht ausreichend dafür sorgt, dass nationale Kompetenzen bei Bundestag, Bundesrat und der Bevölkerung Deutschlands bleiben. Das lässt unter keinen Umständen den Rückschluss zu, dass der Lissabon-Vertrag für sich genommen bereits verfassungskonform wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen ein Begleitgesetz für mehr demokratische Kontrolle, damit der Lissabonner Vertrag eine verfassungskonforme Einbettung erhält.

Die Bundesregierung will das Begleitgesetz noch vor der Bundestagswahl über die Bühne bringen. Würden Sie im Ernstfall ein Veto einlegen und ein neues Begleitgesetz, das Ihnen nicht gefällt, in der Koalition blockieren?

Es geht eindeutig darum, dass im Ergebnis gestärkte Rechte der Parlamente und der Bürger stehen müssen. Dieser Erfolg steht eindeutig über dem Zeitplan. Das kann bis September erreicht werden. Wenn nicht, ist ein weitergehender Zeitplan möglich. Aber ich glaube, man wird uns bei unseren Forderungen entgegenkommen, denn sie liegen im Interesse unseres Landes.

Interview: Alexander Weber

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