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Gemeindetag: Lobby-Interessen gefährden Wasserqualität

Gemeindetag: Lobby-Interessen gefährden Wasserqualität

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Artikel: Gemeindetag: Lobby-Interessen gefährden Wasserqualität

München - Die Vertreter der 2000 bayerischen Kommunen und die Opposition üben heftige Kritik am Gesetzentwurf der Regierung zur Wasserqualität.

Der Bayerische Gemeindetag gibt der Staatsregierung gerne mal Kontra, doch so deutlich wie in diesen Tagen wird der Verband selten. Die Tatsache, dass das neue bayerische Wassergesetz auf zwei Jahre befristet sein soll, erzürnt die Vertreter der 2000 bayerischen Kommunen. Sie wittern dahinter das Werk von Lobbyisten und befürchten langfristig ein Absinken der Trinkwasserqualität.

Gemeindetagspräsident Uwe Brandl vermutet, eine Vereinigung von Grundstückseigentümern habe die FDP dazu gebracht, die Befristung in der Regierung durchzusetzen. Dadurch bekämen die Grundbesitzer zwei Jahre Zeit, für die eingeschränkte Nutzbarkeit von Flächen in Wasserschutzgebieten „höhere Entschädigungsleistungen als bisher herauszuholen“. Mit diesem Vorstoß seien die Lobbyisten jahrelang bei der CSU abgeblitzt. „Nun macht man sich anscheinend an die FDP heran, um den Interessen dieser Klientel zum Durchbruch zu verhelfen“, so Brandl. Langfristige Folge einer solchen Politik sei „die Gefährdung der Güte unserer Trinkwassers“.

Welche Vereinigung er meint, sagte Brandl nicht. Hinter vorgehaltener Hand heißt es beim Gemeindetag jedoch, es handele sich um den Bund der Schutzgebietsbetroffenen. Dessen Vorsitzender Armin Freiherr von Freyberg bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass er sich mit den Fraktionen von CSU und FDP getroffen hat. Dabei habe er sich für eine Befristung des Gesetzes und gegen weitere Wasserschutzgebiete ausgesprochen. „Es geht uns darum, dass in Bayern nicht weiterhin durch die Ausweisung von Schutzgebieten erhebliche wirtschaftliche Schäden angerichtet werden“, sagte von Freyberg. In solchen Gebieten sei die wirtschaftliche Nutzung des Landes mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Der Freiherr weist jedoch von sich, besonders auf die FDP eingewirkt zu haben.

Auch Tobias Thalhammer, Landtagsabgeordneter der Liberalen, tritt der Darstellung des Gemeindetags entgegen, die FDP vertrete die Interessen einer kleinen Grundbesitzer-Klientel. Von Freyberg sei gemeinsam mit anderen Verbänden wie der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, dem Bauernverband und dem Bund der Steuerzahler angehört worden. Diese Verbände „zu einer kleinen Interessengruppe herunterzuspielen, ist polemisch“, sagte Thalhammer. Zudem sei es grundsätzlich das Ziel der bayerischen FDP, Gesetze zeitlich zu befristen und dann auf den Prüfstand zu stellen, um im Sinne des Bürokratieabbaus überflüssige Regelungen zu kippen. Schützenhilfe bekommt der FDP-Politiker vom CSU-Abgeordneten Otto Hünnerkopf. Dieser erklärte, es sei sinnvoll, dass Gesetz zwei Jahre probelaufen zu lassen und zu überarbeiten. „Es kann so nicht bleiben.“

Widerspruch gegen das Gesetz kommt auch von Seiten der Opposition. Sie befürchtet, dass kleine Wasserversorger die Preise erhöhen müssen. Der Entwurf der Staatsregierung sieht vor, Ausgleichsansprüche in Wasserschutzgebieten auszuweiten. Die Folge sind laut Ludwig Wörner (SPD) erhebliche Mehrkosten für die Versorger. Wenn bislang jemand im Wasserschutzgebiet beispielsweise eine Güllegrube bauen wolle, müsse er die aufwendigen Schutzmaßnahmen selbst bezahlen. Künftig stünden die Wasserversorger in der Pflicht, die Kosten würden auf die Verbraucher umgelegt. Christian Magerl (Grüne) befürchtet, dass kleine Versorger mit wenigen Kunden den Wasserpreis um ein bis zwei Euro pro Kubikmeter werden erhöhen müssen.

CSU-Mann Hünnerkopf widerspricht dieser Einschätzung. Solche Bauten würden in Wasserschutzgebieten nur in zwingenden Fällen genehmigt. „Zu behaupten, das wäre der Regelfall, halte ich für unseriös.“

Viel Zeit zum Streiten bleibt den Abgeordneten nicht mehr. Das Gesetz soll noch diesen Monat vom Landtag verabschiedet werden.

von Andreas Zimniok

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