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Jobcenter: Grundgesetz-Änderung gefordert

Jobcenter: Ruf nach Grundgesetz-Änderung wird lauter

Berlin - Der Druck auf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wächst. Wichtige CDU-Landesfürsten genau wie die SPD wollen das Grundgesetz ändern, um die Arbeitslosenbetreuung verfassungskonform zu gestalten.

© dpa

Bundeaarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf der Regierungsbank im Bundestag.

Im Tauziehen um die Zukunft der Jobcenter wächst der Druck auf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, eine Grundgesetzänderung zu unterstützen. Immer mehr unionsregierte Bundesländer tragen die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) mit, durch eine Verfassungsänderung an der derzeitigen Struktur der Hartz-IV-Verwaltung festzuhalten. Die SPD bekräftigte ihre Offerte an die Bundesregierung, eine “verfassungsrechtlich saubere Lösung“ zu unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die bisherige Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis 2010 gesetzt.

Mit einer Grundgesetzänderung könnte die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand erhalten werden. Von der Leyen (CDU), die sich zunächst sträubte, hat sich in den letzten Tagen unter Bedingungen dafür offen gezeigt.

Im Angebot der SPD sieht deren Bundestagsfraktionschef Frank- Walter Steinmeier einen Beitrag, anstehende Probleme konstruktiv zu lösen, wie er am Donnerstag in Berlin sagte. Zuvor hatte er zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geschrieben, nur eine Verankerung der Hartz-IV-Organisation im Grundgesetz gewährleiste “eine dauerhaft rechtlich abgesicherte und für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen verlässliche Regelung“.

© dpaDie Arbeitslosenbetreuung ist verfassungswidrig.

Betroffen sind die derzeit 346 Jobcenter. 69 sogenannte Optionskommunen dagegen sind für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen alleine zuständig. Aber auch ihre Existenz steht ohne Verfassungsänderung auf wackligem Boden. Ein von von der Leyen vorgelegtes Konzept, das Schluss macht mit der “Betreuung aus einer Hand“, auf freiwillige Kooperation setzt und eine Verfassungsänderung vermeidet, wird von Koch und seinen Mitstreitern kategorisch abgelehnt. Von der Leyen will an diesem Sonntag bei einem Treffen mit den Unions-Ministerpräsidenten in Berlin Kompromissmöglichkeiten ausloten.

Widerstand gegen eine Verfassungsänderung kommt vor allem aus den Reihen der Unions-Bundestagsfraktion. Die Ministerin hatte sich zuletzt offen für eine Änderung der Verfassung gezeigt, jedoch eine rasche Einigung aller Beteiligten zur Bedingung gemacht. Dies mahnte auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) an. Bis zum März müsse das deutliche Signal vom Bundestag und der Bundesregierung kommen, dass sie zu einer Verfassungsänderung bereit seien.

Der Sozialexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, forderte ein Ende der Vielstimmigkeit innerhalb der Union. Von dem Gespräch der Unions-Ministerpräsidenten mit von der Leyen erwarte die FDP “Klarheit und eine Übereinkunft über die nächsten Schritte“. Er bekräftigte, die FDP sei für eine Grundgesetzänderung offen.

dpa

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