027.12.07|Politik|Politik|
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München - Wie viele Passanten haben weggesehen? Wie viele Richter zuvor ein Auge zugedrückt? Und sind unsere Politiker zu gutgläubig? Nach dem brutalen Überfall zweier Jugendlicher auf einen Rentner in München rätselt die Republik, was alles falsch gelaufen ist offenbar eine Menge.

Die vertrauliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister ist kurz, überraschend kurz. "Diebstahl in fünf Fällen und Bedrohung" steht da bei Spiridon L., dem 17-jährigen Griechen, mehr nicht. Sechs Vorstrafen sind es bei Serkan A., dem 20-jährigen Türken. Diebstahl, später Raub, dann unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Das Sündenregister der beiden klingt nicht nach Intensivtätern doch ihre jüngste Tat ist schockierend grausam. Aus Lust an der Gewalt traten sie im Münchner U-Bahnhof Arabellapark einen Rentner (76) fast zu Tode.
Die Justizakten verraten nicht, wie das passieren konnte aber sie geben Hinweise, wie es nicht verhindert wurde. Serkan und Spiridon stießen stets auf milde Richter. Vier Wochen Jugendarrest erhielt der 20-jährige Serkan, und das erst bei der vierten Verurteilung.
Später saß er zwar wegen gefährlicher Körperverletzung bei einem Überfall sechs Monate in Untersuchungshaft, die Strafe wurde aber auf Bewährung ausgesetzt. Für die Drogengeschichte vor einem Jahr kam er mal wieder mit Jugendarrest davon zwei Wochen.
Die Ursachen für Serkans Gewaltausbrüche reichen bis in die Kindheit zurück: Gewalt gab es in seiner Familie schon immer. Der alkoholkranke Vater schlug Frau und Kinder. Mit elf kam der Bub für einige Zeit in ein evangelisches Kinder- und Jugendzentrum in Augsburg. Als er zurückkehrte, gab es wieder Schläge vom Vater bis seine Mutter 2001 mit den Kindern in ein Frauenhaus floh. Nach drei Monaten waren sie wieder zuhause. Die Frau sei eben "nicht die Lebensstärkste", sagen Bekannte. Inzwischen hat sie einen Vormund, der ihr Leben koordiniert. Die Schläge gingen jedenfalls weiter, bis sich die Mutter scheiden ließ.
Da hatte Serkans Karriere schon begonnen. Der erste Ladendiebstahl mit 14 Jahren, bald kamen Beleidung und Bedrohung dazu, dann Gewalt: mit 17 Jahren folgten räuberische Erpressung, schwerer Raub, Autodiebstahl. 39 Vorfälle notierte die Polizei um ein Vielfaches mehr als die Verurteilungen.
Auf 23 Einträge bei der Polizei bringt es Spiridon L. Mit Sachbeschädigung und einem gestohlenen Fahrrad ging es los. Als er die Hauptschule nach der 8. Klasse ohne Abschluss verließ, hatte er über 200 Fehlstunden gesammelt. Er verbrachte sie auf der Straße trinkend, pöbelnd. Wie sein Kumpel Serkan wurde auch er bald gewalttätig.
Zur Rehabilitierung mussten beide zum Anti-Aggressionstraining. Doch die Wut verschwand nicht in Seminaren. Alleine in diesem Jahr wurde Spiridon L. schon sechsmal bei der Polizei auffällig. Einmal griff er sogar Polizisten an. Konsequenzen hatte das Verhalten der beiden Schläger bisher kaum. Nicht mal die Polizei stufte das Duo intern als Intensivtäter ein, berichten Ermittler.
Eine Ausweisung, wie es jetzt wieder viele Politiker fordern, ist nicht sicher. Selbst eine Verurteilung für den brutalen Angriff auf den Rentner reiche nicht zwingend für eine Ausweisung, sagt Gabriele Ponnath, Vize-Chefin der Münchner Ausländerbehörde.
Entscheidend ist die "Sozialprognose": Gutachter beurteilen, ob Spiridon und Serkan in Zukunft weiter Straftaten begehen werden. Für Serkan stehen die Chancen nicht schlecht, in Deutschland bleiben zu dürfen. Seine Sozialprognose könnte günstig ausfallen. Der Türke ist in München geboren und verwurzelt, seit zwei Monaten sogar Vater einer Tochter, die Mutter ist Deutsche. Das Baby lebt derzeit bei Pflegeeltern.
Eine positive Sozialprognose hatte bisher verhindert, dass der Türke und der Grieche aus Deutschland abgeschoben wurden, erklärt Ponnath. Anders als bei Menschen aus Drittländern können EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die mit der EU assoziiert sind wie die Türkei nicht automatisch zurückgeschickt werden. Der Grieche und der Türke haben unbeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Über die Chancen einer Abschiebung nach einer Verurteilung will sich Ponnath nicht äußern. Auch deswegen, weil nach der schnellen Ausweisung im Fall Mehmet das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss der Münchner Behörde wieder kassiert hatte. Für sie steht fest, dass die Gerichtsakte der Schläger allein nicht ausreicht für eine Abschiebung.
Müssen also schärfere Gesetze her? In der Politik tobt eine hitzige Debatte. Während Unionspolitiker die Höchststrafe für Jugendliche von 10 auf 15 Jahre anheben wollen, lehnen dies SPD, FDP und Grüne strikt ab: "Wir halten das geltende Jugendstrafrecht für geeignet, um notwendige Sanktionen auszusprechen", lässt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ausrichten.
Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt davor, "in die gewohnten Reflexe zu verfallen". Statt schärfere Strafen zu fordern, sollte die Politik der Polizei für den schnellen Aufklärungserfolg danken. Auch eine rasche Abschiebung hält die frühere Bundesjustizministerin für falsch. "Die Jugendlichen sollen unbedingt ihre Strafe in Deutschland voll verbüßen." Bei einer Ausweisung sei zu befürchten, dass sie in ihrer Heimat straffrei bleiben.
"Markige Sprüche aus der CSU helfen auch nicht weiter", kritisiert Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr. Angesichts der vorliegenden Täterbiographien müsse sich die Staatsregierung fragen, warum es bisher nicht gelungen sei, die Eskalation von Kriminalität und Gewalt der beiden U-Bahn-Schläger zu stoppen.
CSU-Chef Erwin Huber stellt sich hinter die Forderung nach einem schärferen Jugendstrafrecht: "Das hat abschreckende Wirkung." Er kritisiert auch die Passagiere im Zug: "Es ist schon erstaunlich, dass in diesem U-Bahn-Abteil so wenig dem Rentner zu Hilfe gekommen sind." Von der Stadt München verlangt Huber, endlich Handy-Telefonate in der U-Bahn zu ermöglichen. Dann hätten Mitreisende rechtzeitig die Polizei alarmieren können. Das Zynische an dem Fall: Hätte jemand im U-Bahnhof rechtzeitig eingegriffen, wäre das Schläger-Duo noch immer unbehelligt auf freiem Fuß. Es hätte wohl wieder nur eine Notiz in der Polizeiakte gegeben.

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