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Deutschland wegen langer Gerichtsprozesse zu Schadenersatz verurteilt

Lange Prozesse: Deutschland muss Schadensersatz zahlen

024.06.10|Politik|Politik|6
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Artikel: Lange Prozesse: Deutschland muss Schadensersatz zahlen

Frankfurt/Straßburg - Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen verurteilt.

© dpa

Prozessakten in Gerichtssaal: Wegen zu langer Gerichtsprozesse muss Deutschland jetzt Schadensersatz bezahlen.

Insgesamt 24.000 Euro Schadensersatz muss die Bundesrepublik zahlen. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren “innerhalb angemessener Frist“ festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.

Der dramatischste der vier Fälle ist ein Sorgerechtsstreit, in dem sich ein Vater über neun Jahre lang vergeblich um Kontakt zu seiner unehelichen Tochter bemühte. Die Bundesregierung verteidigte die lange Verfahrensdauer mit dem Hinweis, dass psychologische Untersuchungen angestrengt und mehrere Experten bemüht werden mussten, weil die Mutter dem Kläger vorwarf, ihr gemeinsames Kind sexuell missbraucht zu haben. Der Menschenrechtsgerichtshof erklärte dazu, angesichts des unkooperativen Verhaltens der Mutter - die eine Untersuchung ihrer Tochter immer wieder verhinderte und wiederholt ihren Wohnsitz verlegte - hätten Jugendamt und Gericht stärker durchgreifen müssen.

Gerade Prozesse um das elterliche Sorgerecht müssten rasch vorangetrieben werden, weil sonst das Risiko bestehe, “dass die Angelegenheit faktisch durch die verstrichene Zeit geregelt wird“.

Tatsächlich wollte im konkreten Fall die Tochter selbst, die ihren Vater 1999 im Alter von zweieinhalb Jahren das letzte Mal unter normalen Umständen gesehen hatte, zehn Jahre später keinen Kontakt mehr zu ihm haben. Das Mädchen sei seinem Vater vollkommen entfremdet, erklärte dessen Anwalt, Georg Rixe. “Letztlich hat die überlange Verfahrensdauer zu dieser Situation geführt“, denn gegen den Willen der Tochter habe der Umgang nicht angeordnet werden können.

Der Menschenrechtsgerichshof sprach dem Vater nun 7.000 Euro Entschädigung zu. Rixe rief das Bundesjustizministerium auf, für vergleichbare Fälle die Möglichkeit einer Beschleunigungsbeschwerde einzuführen.

Erbschaftsstreit über 17 Jahre

Noch länger als das Sorgerechtsdrama zog sich ein von den Straßburger Richtern beanstandeter Erbschaftsstreit hin. Allein der erstinstanzliche Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht dauerte von 1988 bis 1999, das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht weitere vier Jahre. Die Anrufung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts durch einen der Erben blieben ohne Erfolg, mit der Ablehnung seiner Verfassungsbeschwerde im Jahr 2005 ging das Verfahren endgültig zu Ende. Wegen der langen Prozessdauer vor dem Landes- und dem Oberlandesgericht muss die Bundesrepublik dem Beschwerdeführer nun 11.000 Euro zahlen.

dapd

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