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„Väter mehr in die Betreuung einbeziehen“

„Väter mehr in die Betreuung einbeziehen“

München - Fachanwältin Doris Kloster-Harz plädiert für mehr Zusammenhalt in Patchworkfamilien

Doris Kloster-Harz ist Familienanwältin in München.

© fkn

Doris Kloster-Harz  ist Familienanwältin in München.

Wir fragten die Münchner Familienanwältin Doris Kloster-Harz:

-Was bedeutet das BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt für die Praxis vor Gericht?
Es zeigt, dass das neue Unterhaltsrecht vom BGH strikt angewendet wird. Das heißt, für die Mütter wird es schwierig nachzuweisen, dass sie nicht Vollzeit arbeiten können. Eine Erkrankung des Kindes wie im verhandelten Fall ist offenbar kein ausreichendes Argument dafür.

-Früher galt, geschiedene Mütter dürfen acht Jahre und ledige drei Jahre zu Hause bleiben. Mit der Unterhaltsreform wurde diese Ungleichheit beendet und jeder Fall individuell beurteilt. Bringt das mehr Gerechtigkeit?
Es schafft auf alle Fälle eine klarere Umsetzung des Gesetzes. Es hat uns am Anfang alle überrascht, dass Mütter von ehelichen und unehelichen Kindern gleichgestellt wurden. Die Betreuungszeiten für die ehelichen Kinder wurden gekürzt. Diese Gleichstellung setzt das Gericht jetzt ganz konsequent in die Praxis um. Und das ist auch richtig, wenngleich es im Einzelfall für eine Mutter bitter sein kann.

-Bedeutet diese Rechtsprechung für Anwälte und Gerichte mehr Arbeit und folglich langwierigere Verfahren?
Es ist sicher für den Unterhalt fordernden Elternteil aufwändiger nachzuweisen, warum er nicht mehr oder länger arbeiten kann. Hier sind ganz sorgfältige Sachvorträge gefragt. Der BGH hat ja mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass nur der Verweis auf Krankheit dafür nicht reicht.

-Was raten Sie als Anwältin jetzt betroffenen Müttern?
Sie sollten die geschiedenen Väter verstärkt mit in die Betreuung des Kindes einbeziehen, damit nicht die ganze Last der Probleme, die ein Kind mit sich bringt, an ihnen allein hängenbleibt. Dazu kann auch die Betreuung bei Krankheit gehören. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die Mutter das Kind allein betreuen muss, wenn sie  keinen Unterhalt mehr für sich bekommt. Die Väter können dafür auch mal Urlaub nehmen.

-Im verhandelten Fall hat der Vater inzwischen eine neue Partnerin und ein neues Kind. Das macht es sicher nicht einfacher...
Im Zweifelsfall muss eben auch die Stiefmutter das Kind mal mit betreuen. Mit einem kleineren Kind ist die neue Partnerin in der Unterhaltsrangfolge vor der Mutter des Siebenjährigen, das heißt, sie wird wahrscheinlich zu Hause sein. Künftig werden Patchworkfamilien ohnehin viel enger zusammenwachsen und – was Kinder anbelangt – auch zusammenhalten müssen.

-Und was raten Sie den Vätern?
Sie können jetzt schauen, ob sie bestehende Urteile oder Vergleiche nicht abändern wollen. Das heißt, sie sollten prüfen, ob sie der Mutter ihrer Kinder zu viel oder zu lange Unterhalt zahlen. Nach diesem Urteil könnte es durchaus eine Reihe von Abänderungsklagen zum Betreuungsunterhalt zugunsten der Väter und zu ungunsten der Mütter geben.

Interview: Monika Reuter

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