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Rauchverbot: Der erste Wirt gibt auf

Rauchverbot: Der erste Wirt gibt auf

008.11.07|Politik|Politik|
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Artikel: Rauchverbot: Der erste Wirt gibt auf

Farchant - Noch ist das Rauchverbot nicht da, aber schon wirft der erste Wirt in Bayern das Handtuch. Am 18. November schließt Toni Grasegger seine Kneipe in Farchant (Kreis Garmisch-Partenkirchen) zu. Ohne Qualm hat der "Veitl-Wirt", wie alle ihn nennen, keine Lust mehr.

Ein dichter Schwall Rauch verlässt Tonis Mund und schwebt wie ein galaktischer Nebel durchs "Sportler-Stüberl". Seit sieben Jahren ist Grasegger hier Wirt. Das Stüberl in der 4000-Seelen-Gemeinde Farchant ist rustikal eingerichtet. Eine Bar mit ein paar Hockern, sechs Tische, Stühle, Eckbänke aus Holz. Der Raum misst etwa 50 Quadratmeter. "Gemütlich" findet Grasegger es in seinem Reich, oder besser gesagt: fand. Denn in einer Woche gibt er das Wirte-Dasein auf. Steigende Energiepreise, sparsame Kunden - und jetzt das Rauchverbot. "Der Beruf hat keine Zukunft mehr", betont der 48-Jährige. Und: "Ich habe immer gesagt: Wenn ich in meiner eigenen Wirtschaft nicht mehr rauchen darf, höre ich als Wirt auf!"

Eine rauchfreie Kneipe! Das kann sich der "Veitl" beim besten Willen nicht vorstellen. Abends beim Karteln oder beim Würfeln, "da gehört die Zigarette einfach dazu", sagt er. Die Bar, die sei das Herzstück der Gastronomie, und die Gemütlichkeit ihre Seele.

Rauchen ist für Toni Grasegger ein unverzichtbarer Bestandteil von Gemütlichkeit. Er selbst raucht "eine gute Schachtel" am Tag, wenn gezockt wird, schon auch mal mehr. Dazwischen eine gute Zigarre. Dass seine Gäste das stören könnte, glaubt er nicht. "80 Prozent meiner Stammgäste sind Raucher."

Das "Sportler-Stüberl" liegt zwischen Tennisplätzen, Hochseilpark, Sommerstockbahn und Fußballplatz, wo der TSV Farchant spielt. Im Winter führt eine Langlaufloipe vorbei, im Sommer ein Radlweg für Ausflügler. "Bei schönem Wetter ist viel los", sagt der 48-Jährige. Trotzdem seien die Stammgäste die Basis für sein Überleben, betont er. Und denen "wie eine Kindergartenschwester hinterherzulaufen, um zu verhindern, dass sie rauchen - das tue ich mir nicht an"! Gerade im Winter könne man von den Gästen nicht verlangen, zum Rauchen in die Kälte zu gehen. Der Feldzug der Politik gegen die Raucher stinkt ihm gewaltig. "Auf der Schachtel Zigaretten sind sowieso schon drei Euro Steuern drauf. Jetzt wird der Raucher wieder bestraft. Und die Wirte sind die Deppen."

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Bei der Politik wird der "Veitl" wohl kein Gehör finden. Erst gestern reichten sich CSU, SPD und Grüne im Sozialausschuss die Hände und feierten in seltener Einmütigkeit den Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz. So wie es aussieht, bleibt es dabei: Ab 1. Januar 2008 ist das Qualmen in allen öffentlichen Gebäuden, Wirtshäusern, Restaurants und Bierzelten verboten. Die Zustimmung des Landtags ist eigentlich nur noch Formsache.

Eine andere Art des Protests hat sich ein Aichacher Brauer ausgedacht. Die 180 Landtagsabgeordneten müssen künftig auf einen Besuch im "Berabecka Boandl-Bräu" verzichten. Wirt Manfred Fritsch ist zwar selbst Nichtraucher, fühlt sich durch das Rauchverbot aber bevormundet. "Das ist mein Haus, und in meinem Haus schaffe ich an", schimpfte er gestern im Landtag, wo er eine Petition in Sachen "Raucherunterdrückung" einreichte. Ausnahmen vom Hausverbot mache er nur, wenn der Abgeordnete nachweisen könne, dass er unter Lebensgefahr gezwungen worden sei, der Raucherunterdrückung zuzustimmen, erklärte Fritsch. Die Abgeordneten freilich wollen mit dem Hausverbot leben und lehnten die Petition ab.

Mit derlei Spielchen hat Toni Grasegger nichts am Hut. Er will sich einen neuen Job suchen. Veränderung ist für ihn nichts Neues. Der 48-Jährige hat Automechaniker gelernt, war Maschinist bei der Handelsmarine und landete schließlich in Kanada, wo er acht Jahre lang Floßfahrten mit Musik organisierte - so wie auf der Isar. Wohin es ihn diesmal treibt, weiß er noch nicht, nur eines steht für ihn fest. Das Nichtraucherschutzgesetz, sagt Grasegger, sei ein "schwerer Schlag gegen die bayerische Mentalität" und werde viele Wirte die Existenz kosten.

Das Gesetz werde "einige Kollegen stark betreffen", räumt auch Jutta Griess, Vizepräsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (BHG) ein. Die Flinte gleich ins Korn zu werfen, so wie Toni Grasegger, sei aber "nicht stimmig".

Was aus der einst von Udo Jürgens so rührig besungenen kleinen Kneipe in unserer Straße werden wird, wagt Griess nicht vorherzusagen. "Wir wollten gar kein Gesetz", betont sie immer wieder. "Aber wenn schon ein Gesetz, dann so, dass es für alle Wirte gleich ist."

Toni Grasegger saugt an seiner Zigarre. Mitten aus dem Vollbart schießt Rauch quer über die Theke. Am Samstag lädt er noch mal seine Spezln ins Sportler-Stüberl ein. "Restl-Trinken", sagt er. Dann ist für den "Veitl-Wirt" endgültig Schluss.

Im Knast und im Hotel darf weiter gequalmt werden

Ab 1. Januar ist das Rauchen, wenn der Gesetzesentwurf den Landtag wie erwartet passiert, in öffentlichen Gebäuden, Wirtshäusern, Restaurants und Bierzelten verboten. Allerdings gibt es doch einige wenige Ausnahmen, darunter manche Kuriosität.

-Raucherclubs sind möglich, wenn es sich "klar nachweisbar um eine geschlossene Gesellschaft zum Zwecke des Rauchens handelt", wie Roland Eichhorn, Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums, erläutert. Dann darf der Club aber niemand anderen einlassen als seine Mitglieder.

Dass Diskotheken sich den Deckmantel eines Raucherclubs geben könnten, schließt Eichhorn aus. Das sei nicht erlaubt. Eine klare gesetzliche Regelung, was denn nun eine geschlossene Gesellschaft ist, gibt es freilich nicht. Das Problem könnte also schon bald die Gerichte beschäftigen.

-Geraucht werden darf bei Privatfeiern. Ein Wirt kann sein Lokal für private Feiern an Gäste vermieten. Auch hier gilt: Geschlossene Gesellschaft, niemand anderes sonst darf rein. Wirte dürfen durchaus selbst Privatfeiern geben - an Silvester, Fasching oder zu ihrem Geburtstag. Was eine Privatfeier ist und was nicht, sollen die örtlichen Ordnungsämter überprüfen.

Bedienungen dürfen übrigens weiter im Qualm arbeiten. Das Nichtraucherschutzgesetz des Freistaats enthält keine arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dafür ist der Bund zuständig. Und der hat in seiner Arbeitsstättenverordnung, §5 (Nichtraucherschutz), ein Schlupfloch gelassen: "In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen." Sprich: Kein Schutz in der Gastronomie.

-In Hotelfoyers darf weiter geraucht werden, solange dort keine Getränke oder Speisen ausgegeben werden. Der Grund: Hotels und Herbergen liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Hotelzimmer gelten ohnehin als Privatsphäre. Wenn das Hotel es erlaubt, darf geraucht werden.

-In Bordellen ist die "Zigarette danach" auf dem Zimmer der Liebesdame weiter erlaubt. An der Bordell-Bar darf aber nicht mehr geraucht werden.

-Häftlinge dürfen in ihrer Zelle weiter rauchen, wenn der Anstaltsleiter es erlaubt.

-Psychiatriepatienten dürfen weiter rauchen, ebenso Ganoven, die von der Polizei ins Verhör genommen werden.

-Auch die Kunst kommt mit einem blauen Auge davon. Auf der Theaterbühne dürfen sich Schauspieler weiter eine anstecken, wenn das Drehbuch es vorsieht.

wha

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