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Rauchzeichen aus Karlsruhe - Raucherurteil des Bundesverfassungsgerichts

Rauchzeichen aus Karlsruhe - Raucherurteil des Bundesverfassungsgerichts

München/Karlsruhe - Drei Kläger wollen es wissen: Ist das Rauchverbot für Kneipen und Gaststätten mit dem Grundgesetz vereinbar? Heute verkündet das Bundesverfassungsgericht seine mit Spannung erwartete Entscheidung. Kippt Karlsruhe das Rauchverbot, hat auch die bayerische Staatsregierung ein Problem. Im Freistaat gilt das bundesweit strengste Nichtraucherschutzgesetz.

 ­ Neulich hätte ihm das Rauchverbot fast ein blaues Auge eingebracht. Nicht politisch, sondern ganz handfest. Georg Schmid war auf einer Wahlkampfveranstaltung in einem kleinen Ort in Schwaben, als die Lage eskalierte. Ein Gegner des Rauchverbots ging den CSU-Landtagsfraktionschef an. Viel hätte nicht gefehlt bei der Rangelei, und im Bierdunst wären Fäuste geflogen. Schmid, der als Vater des strengen bayerischen Verbotes gilt, verließ die Veranstaltung unverletzt, aber mit einem gehörigen Schrecken. Personenschützer des Landeskriminalamts begleiten den CSU-Politiker jetzt bei seinen Bierzeltbesuchen.

Dabei kommt die eigentliche Gefahr von anderer Seite: Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der deutschen Rauchverbote. Allen Landesregierungen droht dabei ein blaues Auge ­ juristisch. Kurz vor der bayerischen Landtagswahl ist das Urteil ein Politikum. Beobachter gehen davon aus, dass Karlsruhe die meisten der bestehenden Regelungen kippt.

Erst seit Anfang Juli ist das Rauchen in Kneipen, Restaurants und Diskotheken bundesweit verboten. Jedoch gelten in den 16 Bundesländern 16 unterschiedliche Gesetze plus ein Bundesgesetz für Behörden und Bahnen ­ ein kaum zu überblickender Flickenteppich aus Paragrafen, Verordnungen, Richtlinien.

Während Bayern ein absolutes Rauchverbot beschlossen und es nach Protesten geringfügig für Zelte gelockert hat, erlauben die meisten anderen Länder abgetrennte Raucherräume. Gab es im Süden der Republik bereits die ersten Strafverfahren, durfte in Nordrhein-Westfalen und Thüringen noch bis vor wenigen Wochen gepafft werden. In der Hauptstadt hingegen wird das seit Januar bestehende Verbot in einer großen Zahl von Kneipen schlicht ignoriert und kaum kontrolliert. In einer Eilentscheidung hat ein Berliner Gericht zudem verfügt, dass in Wasserpfeifen-Cafés wieder geraucht werden darf. Das Chaos ist perfekt.

Gut möglich, dass Deutschlands oberste Richter heute für Klarheit sorgen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier jedenfalls hat bei der mündlichen Verhandlung betont, dass das Grundsatzurteil richtungsweisend und für alle Bundesländer von Bedeutung sein werde. Zwar prüft das Gericht nur die Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg, das Verfahren sei jedoch "exemplarisch für eine Reihe weiterer Verfassungsbeschwerden, die derzeit anhängig sind". Ingesamt sind bisher 30 Verfassungsbeschwerden aus ganz Deutschland in Karlsruhe eingegangen ­ Klagen von Kneipenwirten, Diskotheken-Betreibern, Restaurant-Pächtern und von überzeugten Rauchern. Aus allen Klagen hat das Bundesverfassungsgericht drei Fälle ausgewählt, die "beispielhaft" seien.

Einer der Kläger ist Uli Neu, der seit 23 Jahren in der Tübinger Altstadt eine kleine Kneipe betreibt. "Es geht schlicht und einfach um meine Existenz", protestiert der Wirt. Seit dem Rauchverbot sei der Umsatz dramatisch eingebrochen, sagt der 50-Jährige. Dem Wirt fehlt schlicht der Platz, um den vom Gesetzgeber geforderten abgetrennten Raucherraum einzurichten ­ ein Schicksal, das er mit der zweiten Klägerin teilt. Die 45-jährige Berlinerin Sylvia Thimm will erreichen, dass der Staat das Rauchen in "getränkeorientierten Lokalen" völlig freigibt: "Meine Gäste wollen keine linksdrehenden, aufgeschäumten Yogi-Tees. Die wollen Bier, Wodka oder Whisky. Und eine Zigarette gehört dazu", sagt die Kneipenwirtin, die sich selbst als Kettenraucherin bezeichnet.

So einfach ist die Sache natürlich nicht, jedenfalls nicht aus Sicht der Juristen. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht Korrekturbedarf anmeldet, wird das Rauchen nicht sofort wieder erlaubt. In Bayern wird sich vor der Landtagswahl am Gesetz gar nichts mehr tun, glaubt Fraktionschef Schmid ­ das Parlament ist schon im Urlaub.

Die Richter stehen zudem vor einer schwierigen Abwägung: Der Schutz von Leib und Leben, das Grundrecht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit sowie die Pflicht des Staates zur Abwehr von Gefahren sind hohe Güter. Auf der anderen Seite stehen die Wirte, die sich in ihrer Berufsfreiheit und den Eigentumsrecht verletzt sehen und auf den Grundsatz der Gleichbehandlung verweisen. Der wirtschaftliche Aspekt steht bei dem Musterprozess im Mittelpunkt, nicht der Gesundheitsschutz.

Zur Beantwortung der Fragen haben die Karlsruher Richter eine Reihe von Zahlen zusammengetragen ­ doch leichter wurde die Entscheidung dadurch nicht. Zu unterschiedlich sind die Daten: Die Zahl der Einraumkneipen schwankt je nach Quelle zwischen 35 000 und 80 000. Der Umsatzrückgang in der Gastronomie wird mal auf 4,6 und mal auf 45 Prozent geschätzt.

Für Bund und Länder bleibt der Schutz der Gesundheit das wichtigste Argument, doch auch hier gibt es Streit. Mediziner und Toxikologen sind uneins: Wie hoch ist die Zahl der Opfer, die tatsächlich nur wegen Nikotin an Krebs sterben? Wie gefährlich ist Passivrauchen? Experten halten es für unseriös, dass Krebsforscher kürzlich die jährliche Zahl der toten Passivraucher mit 3301 bezifferten.

Dann gibt es noch eine Größe, die nach Einschätzung von Beobachtern bei dem Urteil eine Rolle spielen könnte: Sechs der acht Verfassungsrichter sind überzeugte Nichtraucher. Nur Gerichtspräsident Papier (Zigarillo) und seine Kollegin Christine Hohmann-Dennhardt (Zigarette) dürften den anstrengenden Tag heute mit einer blauen Minute ausklingen lassen. Auf die Entscheidung selbst habe dieser Umstand aber keinen Einfluss, betont das Gericht. In dessen Kammern im Übrigen ein striktes Rauchverbot gilt.

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