001.07.09|Politik|Politik|1
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Berlin/Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen EU -Reformvertrag gebilligt, aber mehr Mitsprache für den Bundestag gefordert – ein Kompromiss, mit dem alle Seiten gut leben können.

© dpa
Klarer Appell an die Bundestagsabgeordneten: der Zweite Senat in Karlsruhe.
Bis auf den bemitleidenswerten Richter, der sich vor laufenden Fernsehkameras durch fast 200 Seiten Urteilsbegründung kämpfen muss, sieht man nur strahlende Gesichter: Die Beschwerdeführer Peter Gauweiler ( CSU ) und Oskar Lafontaine (Linke) freuen sich, dass das Bundesverfassungsgericht ihren Klagen zum Teil gefolgt ist und Europa klare Grenzen setzt. Der ebenfalls nach Karlsruhe gereiste Außenminister und SPD -Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier ist froh, dass der EU -Vertrag von Lissabon generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel ( CDU ) zeigt sich erleichtert, dass Deutschland der EU -Reform nicht länger im Wege steht. Und auch die Karlsruher Richter sind zufrieden: Immerhin haben sie nebenbei in eigener Sache klargestellt, dass auch künftig an den nationalen Verfassungsorganen kein Weg vorbeiführt.
„Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, fasste der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle , das einstimmige Urteil zusammen. Im Klartext: Das deutsche Parlament und die Länder, also Bundestag und Bundesrat, müssen bei der weiteren Entwicklung Europas mitreden können. Mit dem eigentlichen Vertragswerk von Lissabon, das die Rolle des EU -Parlaments stärkt und die bisherigen Vetorechte der 27 Mitgliedstaaten stark einschränkt, haben die obersten Richter kein Problem. Was sie beanstanden ist, dass sich vor allem der Bundestag seines Einflusses beraubt. Das Urteil legt das Kanzleramt in Ketten: Wenn etwa die EU in Brüssel eigene Strafgesetze erlassen oder Steuern festsetzen wollte, kann die Bundesregierung dies nicht einfach abnicken – sie muss künftig für solche Fälle ein eigenes Gesetz entwerfen und es von Bundestag und Bundesrat absegnen lassen. „Die Mitgliedstaaten bleiben die Herren der Verträge“, so Richter Voßkuhle. Zwar erlaube das deutsche Grundgesetz die Verlagerung von politischer Macht auf internationale Organisationen wie die EU , dabei müsse aber immer die demokratische Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Ein klarer Appell der obersten Richter an die Abgeordneten von Bund und Ländern, ihre Mitspracherechte zu nutzen und zu verteidigen – frei nach dem Motto: „Ihr seid das Volk!“
Ob die 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon bei der Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs von ihren Mitspracherechten Gebrauch machen können, ist fraglich. Die Zeit drängt, der Reformvertrag von Lissabon soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. Die Fraktionen im Bundestag wollen eiligst das von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärte Begleitgesetz ändern und es während der Sommerpause in zwei Sondersitzungen am 26. August und 8. September durchs Parlament peitschen. Der Bundesrat wird dann am 18. September über das Gesetz entscheiden. Erst danach kann Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzen. Das Staatsoberhaupt hatte auf das gestrige Urteil gewartet und die Ratifizierung bewusst aufgeschoben.
Während sich einzelne Abgeordnete durch den Karlsruher Richterspruch ermuntert sehen, die Rolle des Parlaments neu zu diskutieren, machte Kanzlerin Merkel gestern bei einem Auftritt vor der CDU -Bundestagsfraktion deutlich, dass sie keine weitere Diskussion wünsche und das Gesetz im Eildurchgang nachbessern will. „Wir können das schnell schaffen“, wurde Merkel von Teilnehmern zitiert. Bislang haben 24 der 27 EU -Staaten den Vertrag ratifiziert. Noch fehlen die Urkunden von Deutschland, Tschechien, Polen und Irland. Die Iren stimmen im Herbst in einem Referendum erneut über die EU -Reform ab. Merkel und Steinmeier wollen vermeiden, dass eine erneute Debatte in Deutschland von den EU -Gegnern in Irland , Tschechien und Polen zum Vorwand genommen werden könnte, den Vertrag endgültig abzulehnen.
von Holger Eichele

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