Berlin - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will einem Zeitungsbericht zufolge Anklage gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehen EX-SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss erheben.

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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will laut Zeitungsberichten Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss erheben.
“Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben“, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring und bestätigt damit einen Bericht der “Bild“-Zeitung. Zuvor werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, da der Bundestag für eine Anklage die Immunität des früheren SPD -Abgeordneten aufheben müsse.
Tauss-Anwalt Jan Mönikes kritisierte mit scharfen Worten die Ankündigung Rehrings. Der Anwalt sprach am Dienstag von einer “öffentlichen Vorverurteilung“ und “sozialen Exekution“.
Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, werde bereits eine Anklageerhebung angekündigt: “Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt“, sagte Mönikes.
Tauss hatte als Begründung für den Besitz von kinderpornografischem Material unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien. Tauss war Ende Juni aus der SPD ausgetreten und zur Piratenpartei gewechselt. Wegen der Kinderporno-Ermittlungen war er zuvor von seinen Ämtern als medienpolitischer Sprecher der SPD -Bundestagsfraktion und Generalsekretär der baden-württembergischen SPD zurückgetreten. Auch auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag hatte er verzichtet.
Insgesamt habe die Staatsanwaltschaft bei dem früheren SPD -Abgeordneten Handybilder und drei DVD mit kinderpornografischen Inhalten gefunden, schreibt die Zeitung. Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal die Immunität von Tauss aufgehoben. Die Immunität schützt die Mitglieder des Parlaments normalerweise vor Strafverfolgung; Ermittlungen oder Verhaftungen sind nur möglich, wenn das Plenum des Parlaments zustimmt.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt oder am Tag nach der Tat festgenommen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Besitzes, Erwerbs und Verbreitung von Kinderpornografie gegen Tauss.
Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein, wo gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt wird, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS gehabt haben soll.
AP
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