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Präsidenten-Pension für Wulff laut Bundestag fraglich

Verliert Wulff seine Präsidenten-Pension?

Berlin - Der gesetzlich vorgesehene Ehrensold für den Bundespräsidenten liegt derzeit bei 199.000 Euro jährlich. Doch sollte Bundespräsident Christian Wulff zurücktreten, kann er sich des Geldes nicht sicher sein.

Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Bedingung ist aber, das Ausscheiden erfolgt aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“.

Christian Wulff und seine Vorgänger

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Die mehrseitige juristische Untersuchung geht der Frage nach, was unter „politischen“ Gründen zu verstehen ist, und kommt zu dem Ergebnis: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne“ des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten sein. Es sprächen vielmehr „starke Argumente“ dafür, dass politische Gründe nur solche seien, die „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen“.

Allerdings gebe es in der Frage des Ehrensoldes für zurückgetretene Bundespräsidenten bislang „keine Staatspraxis“ und so gut wie keine juristische Kommentierung.

dapd

Rubriklistenbild: © dpa

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