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Fall Kachelmann: Die Stationen des Prozesses

Urteil im Fall Kachelmann: Die Stationen des Prozesses

  • 8./9. Februar 2010: Vor seiner Abreise zu den Olympischen Spielen nach Vancouver, wo Kachelmann für das Fernsehen berichtet, kommt es zum Streit mit seiner langjährigen Freundin, die ihn daraufhin wegen Vergewaltigung anzeigt. © dpa

  • 20. März: Kachelmann wird bei seiner Rückkehr am Frankfurter Flughafen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Mannheim gebracht. © dpa

  • 24. März: Der Moderator weist in seiner einzigen Aussage beim Haftrichter die Vergewaltigungsvorwürfe zurück. © dpa

  • 19. Mai: Knapp zwei Monate nach seiner Verhaftung erhebt die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. © dpa

  • 5. Juni: Der “Spiegel“ veröffentlicht Passagen aus einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten, das die Aussage des mutmaßlichen Opfers zum Vergewaltigungsgeschehen als lückenhaft und nicht belastbar einordnet. © dpa

  • 29. Juni: Kachelmanns Verteidiger legt Haftbeschwerde ein, die das Landgericht Mannheim am 1. Juli jedoch mit der Begründung ablehnt, dass Kachelmanns Einlassungen “wenig plausibel“ seien. Die Haftbeschwerde geht in die nächste Instanz. © dpa

  • 9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Meteorologen und setzt den Prozessbeginn auf den 6. September fest. © dpa

  • 29. Juli: Nach 132 Tagen wird Kachelmann freigelassen, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Haftbeschwerde stattgegeben hat. Die Richter begründen die Entscheidung damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das mutmaßliche Opfer Kachelmann mit einer falschen Aussage belastet habe. Es stehe Aussage gegen Aussage. © dpa

  • 6. September: Vor dem Landgericht Mannheim, 5. Große Strafkammer, beginnt der Kachelmann-Prozess mit einem Befangenheitsantrag der Verteidigung. Der Antrag wird abgelehnt. Auch ein zweiter Befangenheitsantrag bleibt später erfolglos. Kachelmann kündigt an zu schweigen. © dpa

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    18. Oktober: Die Ex-Freundin sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit über vier Verhandlungstage hinweg mehr als 20 Stunden lang aus. © dpa

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    4. Dezember: Verteidigerwechsel im Kachelmann-Prozess: Der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn erscheint als neuer Anwalt. Reinhard Birkenstock (Köln) und Wahlverteidiger Klaus Schroth (Karlsruhe) wurden von Kachelmann entbunden. Pflichtverteidigerin Andrea Combe verfolgte den Prozess als einzige von Beginn an. © dpa

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    20. Dezember. Ein Sachverständiger stellt am Griff des Küchenmessers nur Mischspuren fest, die durch Sekundärübertragung erzeugt sein können. Ein objektiver Beleg, dass Kachelmann das Messer in der Hand hatte, ist damit nicht erbracht. Die Ex-Freundin gibt an, sie hätte in der fraglichen Nacht aufgeräumt und das Messer kurz am Griff angefasst. Am Messerrücken der Klinge finden sich keine DNA-Spuren des mutmaßlichen Opfers, an der geriffelten Schneide gibt es genetische Spuren. An einem Tampon wird die DNA von Kachelmann nachgewiesen. © dpa

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    1. Februar 2011: Der vom Gericht geladene Rechtsmediziner hält es für möglich, dass die Halsverletzungen der Frau vom Messerrücken stammen, kann aber auch Selbstverletzungen nicht ausschließen. Die Hämatome an den Oberschenkeln könnten von Kniestößen stammen. Aber auch hier seien Selbstbeibringungen möglich. © dpa

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    9. Februar: Die von Kachelmann geladenen beiden Rechtsmediziner halten Selbstverletzungen der Frau für naheliegend, können das Messer als Verletzungswerkzeug aber nicht ausschließen. Das Messer müsse dann aber anders eingesetzt worden sein als von ihr geschildert © dpa

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    15. Februar: Das Gericht reist zur Vernehmung einer Schweizer Zeugin nach Zürich. Sie soll von Übergriffen Kachelmanns im Januar 2010 berichtet haben. © dpa

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    1. März: Ein Techniker der Polizei hat auf dem Computer der Ex-Freundin rekonstruiert, dass sie im Februar 2009 schon einmal nach dem Namen einer weiteren Freundin Kachelmanns suchte. Ende 2009 nahm sie unter falschem Namen im Internet Kontakt zu der Nebenbuhlerin auf. © dpa

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    31. März: Die beiden Staatsanwälte bestätigen, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer seine ursprüngliche Aussage zwei Monate nach der Anzeige korrigierte. Ein Flugticket mit dem Namen Kachelmann und dem der Nebenbuhlerin hatte sie schon Monate vor der angeblichen Tat erhalten. Den Zusatz “Er schläft mit ihr“ hatte sie selbst geschrieben und beide Schriftstücke Kachelmann vorgelegt. Während sie bei der Polizei am 9. Februar 2010 angab, dass Ticket und Schreiben am Vortag der angeblichen Vergewaltigung im Briefkasten lagen, korrigierte sie später. © dpa

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    2. Mai: Die Aussagepsychologin lässt offen, ob die Aussage der Ex-Freundin auf wahrem Erleben beruht oder nicht. Die Angaben zum mutmaßlichen Vergewaltigungsgeschehen seien stark lückenhaft. Die Gutachterin zieht in Betracht, dass die Erinnerungslücken Folge des Zusammenbruchs ihres Selbstbilds von einer gemeinsamen Zukunft mit Kachelmann sein könnten. Ebenso müssten autosuggestive Ergänzungen des Geschehens in Betracht gezogen werden. © dpa

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    5. Mai: Der von Kachelmann beauftragte Aussagepsychologe hält eine bewusste Falschaussage der Ex-Freundin für möglich. © dpa

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    31. Mai: Jörg Kachelmann kommt zur Urteilsverkündung am Landgericht Mannheim an. © dpa

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    Der Wetterexperte kommt beim 44. Prozesstag mit Anwältin Andrea Combe zur Urteilsverkündung zum Gericht. © dpa

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    Das Landgericht Mannheim hat den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. © dpa

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    Der Medienrummel am Tag der Urteilsverkündung ist enorm. © dpa

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