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Jörg Kachelmann ist frei - er wird aus der Untersuchungshaft entlassen

Wettermoderator Jörg Kachelmann ist frei

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Artikel: Wettermoderator Jörg Kachelmann ist frei

Karlsruhe - Wende im Fall Kachelmann: Seit Donnerstag ist der Wettermoderator wieder frei. Das OLG Karlsruhe hob den Haftbefehl auf. Der 52-Jährige verließ die JVA Mannheim frisch rasiert und wortlos.

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Der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann ist nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft wieder ein freier Mann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer auf und ordnete seine “umgehende Freilassung“ an. Der 3. Strafsenat des OLG entschied, dass derzeit “kein dringender Tatverdacht“ mehr bestehe. Bei dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer könne man nicht ausschließen, dass die Frau Kachelmann falsch belasten wollte. Im Blitzlichtgewitter vieler Fotografen und Kameraleute trat Kachelmann am Nachmittag zusammen mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock vor das Gefängnistor.

Kachelmann muss sich dennoch wegen Vergewaltigung einer Ex- Freundin vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Termin für den Prozessbeginn ist nach der Freilassung wieder offen. Ob die Hauptverhandlung gegen Kachelmann - wie bisher geplant - am 6. September beginnt, sei aufgrund der veränderten Sachlage derzeit ungewiss, teilte das Landgericht in Mannheim mit. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben. Nach Ansicht eines Strafrechtlers ist die Aufhebung des Haftbefehls ein “sehr deutliches Signal“ zugunsten des Fernsehmoderators.

Kachelmann - erste Bilder nach der U-Haft

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Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Da sein mutmaßliches Opfer die einzige Belastungszeugin sei, stehe Aussage gegen Aussage, teilte das Oberlandesgericht mit. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten außerdem “Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden.

Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht, hieß es vom OLG. “Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden“, teilte das Oberlandesgericht mit.

Fotos aus der U-Haft

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Das Mannheimer Landgericht stellte in einem Schreiben klar: Die Entscheidung des OLG habe keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Landgerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Durchführung der Hauptverhandlung. Lediglich über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müsse neu beraten werden.

Ob die Entscheidung des OLG dennoch Auswirkungen auf das Hauptverfahren haben wird, bleibt abzuwarten. “Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was jedenfalls ein Hinweis auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann ist“, sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner sagte der Nachrichtenagentur dpa.

Schwere Vergewaltigungsvorwürfe

Entscheidungen des Oberlandesgerichts hätten immer eine gewisse Tragweite, daher würden Strafverteidiger auch erst dann Haftbeschwerde einlegen, wenn sie sich relativ sicher sind, dass das OLG zugunsten ihres Mandanten entscheide. Die Richter am Landgericht seien nicht an die OLG-Entscheidung gebunden, betonte auch Wehner. Und trotzdem könne die Beurteilung durch das Oberlandesgericht “faktisch ein Signal“ sein.

Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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Chronik: Der Fall Kachelmann

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  • 1 von 15

    8./9. Februar:

    Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.

  • 2 von 15

    25. Februar:

    Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.

  • 3 von 15

    20. März:

    Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.

  • 4 von 15

    22. März:

    Kachelmanns Anwalt, Reinhard Birkenstock, bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.

  • 5 von 15

    24. März:

    Kachelmann bestreitet bei einem Haftprüfungstermin weiterhin die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass er weiter in Haft bleiben muss.

  • 6 von 15

    5. Mai:

    Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

  • 7 von 15

    15. Mai:

    Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem “Spiegel“-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

  • 8 von 15

    17. Mai:

    Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

  • 9 von 15

    5. Juni:

    Laut einem “Spiegel“-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle “nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“, hieß es.

  • 10 von 15

    25. Juni:

    Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.

  • 11 von 15

    29. Juni:

    Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.

  • 12 von 15

    1. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.

  • 13 von 15

    7. Juli:

    Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.

  • 14 von 15

    9. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.

  • 15 von 15

    29. Juli:

    Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe “Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.

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