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Kachelmann - Termin für Prozess nach Freilassung wieder offen

Termin für Kachelmann-Prozess wieder offen

Mannheim - Nach der Freilassung von TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft ist der Termin für den Prozessbeginn gegen den 52-Jährigen wieder offen. Der Grund:

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Nach Angaben des Landgerichts Mannheim vom Donnerstag findet die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung statt, ob sie aber wie ursprünglich geplant am 6. September beginnt, ist derzeit ungewiss. 

Kachelmann - erste Bilder nach der U-Haft

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Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns, der die Vorwürfe bestreitet, ist dies nicht mehr notwendig.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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Chronik: Der Fall Kachelmann

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  • 1 von 15

    8./9. Februar:

    Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.

  • 2 von 15

    25. Februar:

    Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.

  • 3 von 15

    20. März:

    Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.

  • 4 von 15

    22. März:

    Kachelmanns Anwalt, Reinhard Birkenstock, bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.

  • 5 von 15

    24. März:

    Kachelmann bestreitet bei einem Haftprüfungstermin weiterhin die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass er weiter in Haft bleiben muss.

  • 6 von 15

    5. Mai:

    Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

  • 7 von 15

    15. Mai:

    Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem “Spiegel“-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

  • 8 von 15

    17. Mai:

    Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

  • 9 von 15

    5. Juni:

    Laut einem “Spiegel“-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle “nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“, hieß es.

  • 10 von 15

    25. Juni:

    Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.

  • 11 von 15

    29. Juni:

    Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.

  • 12 von 15

    1. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.

  • 13 von 15

    7. Juli:

    Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.

  • 14 von 15

    9. Juli:

    Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.

  • 15 von 15

    29. Juli:

    Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe “Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.

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