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Kündigung: Weil Bäcker Brotaufstrich klauten

Bäcker klaut Brotaufstrich - Kündigung ungültig

Dortmund - Erneut beschäftigt ein angeblicher Minidiebstahl die deutsche Justiz: Zwei Bäcker aus Westfalen sollen unerlaubt Brotaufstrich gegessen haben.

Bäcker Benjamin Lassak (26): Seine Kündigung ist unwirksam.

© dpa

Bäcker Benjamin Lassak (26): Seine Kündigung ist unwirksam.

Das Brötchen hatten die Bäcker gekauft - den Kräuter-Öl-Aufstrich aber angeblich geklaut. Wieder geht es um einen Mini-Diebstahl am Arbeitsplatz. Diesmal geht es um einen Wert von rund 50 Cent.

Vom "Hirtenfladen"-Belag soll der Bäcker Benjamin Lassak (26) im vergangenen Spätsommer gestohlen haben. Er habe jedoch nur den Geschmack überprüfen wollen, sagte Lassak. Die Bergkamener Bäckerei-Kette hatte dem Betriebsratsmitglied dennoch fristlos gekündigt. Aus formalen Gründen zu Unrecht, befand das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag: Das Unternehmen muss Lassak nun weiterbeschäftigen. Ob der Beschäftigte den Belag letztlich zu Unrecht probiert hatte, ließ das Gericht ungeprüft.

Der 44-jährige Kollege von Bäcker Benjamin Lassak (26): Auch seine Kündigung ist unwirksam.© dpaDer 44-jährige Kollege von Bäcker Benjamin Lassak (26): Auch seine Kündigung ist unwirksam.

Auch die Kündigung des zweiten Bäckers hat das Gericht am Dienstag für unwirksam erklärt. Dem 44-Jährige war wie seinem 26-jährigen Kollegen vorgeworfen, einen Aufstrich gestohlen zu haben. Die Gründe wolle das Gericht noch schriftlich mitteilen, sagte ein Gerichtssprecher.

Zum Fall des 26-Jährigen betonte Richter Guido Marek: "Es ist nur aus einem besonderen Grund möglich, Betriebsratsmitglieder zu kündigen." In jedem Fall müsse der Betriebsrat geladen werden und der Kündigung zustimmen. Dabei seien der Bäckerei-Kette formale Fehler unterlaufen. Die Kündigung sei deswegen unwirksam. "Das war alles okay von den Fristen her", widersprach der Anwalt des Unternehmens, der eine Berufung erwägt.

"Ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, dass es so ausgeht", sagte Lassak nach der Urteilsverkündung erfreut. Schließlich hatte vor zwei Wochen das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Kassiererin für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen hatte. Hätte es im Fall Lassak keine formalen Fehler seitens der Bäckerei-Kette gegeben, "wäre das wieder ein offenes Rennen gewesen", sagte der Richter. Dann hätte das Gericht klären müssen, ob Lassaks Handeln als Bagatelldiebstahl zu werten und dies ein Kündigungsgrund gewesen sei.

"Ich gehe davon aus, dass das Gericht auch dann der Klage stattgegeben hätte", ist Lassaks Anwalt Christoph Goetsch überzeugt. Immerhin habe sein Madant mit seinem Kollegen (44) den Aufstrich nur abschmecken wollen. "Wenn ich mir jetzt vorstelle, das wäre versalzen rausgegangen, dann hätten wir einen auf den Deckel bekommen", verteidigt sich Lassak. Sein Kollege wurde ebenfalls fristlos entlassen und klagte gegen seine Kündigung. In seinem Fall wollte das Dortmunder Gericht erst am Dienstagnachmittag ein Urteil verkünden.

Unterdessen kündigten Arbeitgeber im Einzelhandel an, gegenüber diebischen Mitarbeitern auch in geringfügigen Fällen keine Nachsicht walten zulassen. Das machte ihr Geschäftsführer Hubertus Pellengahr anlässlich des Prozesses in Dortmund in einem Interview der "Ruhr-Nachrichten" deutlich.

Pellengahr sagte der Zeitung, in solchen Fällen kämpften nicht Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer, sondern "die Ehrlichen gegen wenige Unehrliche". "Du darfst nicht stehlen. Das gilt", betonte der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels und fragte: "Wo soll man denn sonst die Grenze ziehen?" Sein Kollege Thomas Schäfer vom Einzelhandelverband Westfalen-Münsterland bekräftigte ebenfalls: "Ein Diebstahl reicht für eine fristlose Kündigung. Und das ist auch gut so."

dpa

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