München - Die BayernLB will einem Medienbericht zufolge nicht gegen ihre Ex-Verwaltungsräte Erwin Huber und Günther Beckstein klagen. Trotzdem hält sie sich gegen andere Politiker rechtliche Schritte offen.

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Der ehemalige bayerische Finanzminister Erwin Huber (CSU) verlässt am Donnerstag (02.12.2010) nach einer langen Sitzung den Sitzungssaal III im bayerischen Landtag in München (Oberbayern), in dem zur Zeit der BayernLB-Untersuchungsausschuss tagt.
Der Fehlkauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) hatte den Freistaat mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Vor etwa einem Jahr musste die HGAA notgedrungen an Österreich abgetreten und so vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Laut Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren aber grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. “Die hohe Schwelle der groben Fahrlässigkeit haben nach übereinstimmender Meinung aller Juristen die “einfachen“ Verwaltungsratsmitglieder nicht überschritten“, erklärte die Bank.
Externe Gutachter hätten dennoch keine grobe Fahrlässigkeit für die beiden ehemaligen obersten BayernLB-Kontrolleure festgestellt oder hätten dies mit Fragezeichen versehen, sagte Häusler, “unter anderem deshalb, weil der seinerzeitige Vorstand den Verwaltungsrat nur lückenhaft informiert habe“. Die amtierende BayernLB-Führung will dies erst nach dem Jahreswechsel abschließend bewerten. Die Landtags- Opposition übte scharfe Kritik, zumindest den überwiegenden Teil aller früheren Verwaltungsräte vor Klagen zu verschonen. SPD, Grüne und Freie Wähler nannten dies nicht nachvollziehbar.
Für horrende Verluste der BayernLB mit riskanten ABS-Papieren sieht die Bank überdies keine Haftungsansprüche gegen die damaligen Verwaltungsratsmitglieder. Für diese Geschäfte liege weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden vor. Dies zu akzeptieren, sei ihm auch zunächst schwergefallen, sagte Häusler auch mit Blick auf seine Tätigkeit für den Internationalen Währungsfonds. “Nach und nach habe ich dann aber einsehen müssen, dass jede andere Auffassung vor Gericht keinen Bestand haben würde.“
dpa
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