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Mindesthaltbarkeitsdatum führt Verbraucher in die Iree

Missverständnis um die Haltbarkeit

München - Ab in die Tonne – dieses Schicksal ereilt Millionen Tonnen Lebensmittel, obwohl sie weder gammlig noch ranzig noch irgendwie anders ungenießbar sind. Das Mindesthaltbarkeitsdatum führt Verbraucher in die Irre.

Verlockend steht er im Kühlschrank, der sahnige Joghurt mit den feinen Früchten. Doch vor dem Genuss muss erst der Alu-Deckel ab – und da steht es, in schwarzer Schrift quer über der bunten Joghurtbecher-Deko aufgestempelt: „Mindestens haltbar bis 15.01.12“. Das war vor drei Tagen. Und jetzt?

Ab in den Müll damit! So entscheiden viele Verbraucher. Statt sich auf ihre Sinne zu verlassen und erst mal in den Becher zu schnuppern, ob der Joghurt wirklich schlecht ist, halten sie sich streng an das amtliche Datum. „Dies ist jedoch eine Fehlinterpretation“, heißt es beim Verbraucherschutzministerium. „Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Ware natürlich nicht automatisch verdorben.“

Händler haben Sorge um ihr Frische-Image

Doch genau das meinen die meisten Verbraucher und verhalten sich entsprechend. Ware, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) in ein, zwei Tagen abläuft, nehmen die Mitarbeiter von Hans Jürgen Bönsch deshalb aus dem Regal. „Diese Produkte kauft niemand mehr“, sagt der Vizepräsident des Handelsverbands Bayern und Betreiber dreier Edeka-Filialen. Beim Wareneingang werde daher streng kontrolliert, dass bei Joghurt oder Quark noch zehn bis zwölf Tage Spielraum bis zum MHD sind. Bei Puddingpulver oder Brühwürfel sollten es bis zu vier Monate sein. Das schlimmste Image für einen Händler sei, dass er alte Ware verkaufe, sagt Bönsch. Für ihn ist die Sache klar, der Verbraucher muss umdenken.

Aufklärungsbedarf sieht daher auch das Ministerium um Ilse Aigner. Eine Untersuchung über das exakte Wegwerfverhalten in Deutschland soll Ende März ein detailliertes Bild liefern, an welchen Stellen zwischen Acker und Haushalt die meisten Nahrungsmittel verloren gehen. Derzeit gibt es nur Schätzungen, wonach jedes Jahr zwischen sechs und 20 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln in den Müll wandern. Es gebe jedoch erste Hinweise darauf, dass man eher an der unteren Marge ansetzen müsse, heißt es aus Berlin.

Jeder Händler wirft täglich 25 Kilo weg

Der Handel begrüßt zwar Aigners Kampagne für einen maßvolleren Umgang mit Lebensmitteln und eine Halbierung des Abfalls bis 2020. Dem allgemeinen Vorwurf an den Einzelhandel, er würde große Mengen an noch genießbaren Lebensmitteln im Müll entsorgen, müsse er jedoch widersprechen, sagt Bönsch. Er zitiert eine Studie des brancheneigenen Forschungsinstituts EHI Retail, wonach lediglich 1,1 Prozent aller bezogenen Lebensmittel für den Verbrauch verloren gehen. „Durchschnittlich wirft jede Verkaufsstelle pro Verkaufstag rund 25 Kilo Nahrungsmittel in den Abfall, die dann überwiegend nur noch in Biogasanlagen verwertet werden können“, heißt es in der Studie weiter. Abgezogen seien in dieser Analyse bereits Waren, die an karitative Einrichtungen abgegeben worden seien. „Der Anteil der insgesamt unverkäuflichen Lebensmittel (...) liegt somit noch um einiges höher“, urteilt das Institut.

Verbraucherschützer wollen mehr Anreize

Hier sieht die Verbraucherzentrale Hamburg zwingend Handlungsbedarf. „Supermärkte bieten den Verbrauchern zu wenig Anreize, Produkte mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu kaufen“ – so lautet das Fazit nach einem Marktcheck bei elf verschiedenen Anbietern im Norden Deutschlands. Nur in zwei Geschäften gebe es effektive Maßnahmen zum Abverkauf von Lebensmitteln mit nahendem MHD. Darunter die bundesweit vertretene Rewe-Gruppe. „Verlierer der Untersuchung war Real“, schreiben die Verbraucherschützer. Sie fordern, das der Handel die Vermarktung dieser Produkte genauso verkaufsfördernd gestalten sollte, wie die übrigen Waren auch. „Verbraucher, die wenig Geld ausgeben möchten oder mittags nach Lebensmitteln suchen, die sie abends schon zubereiten wollen, werden auf diese Angebote gern zurückgreifen“, sind sich die Hamburger sicher.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Seit über 30 Jahren gibt es in Deutschland das Mindesthaltbarkeitsdatum – kurz MHD –, das in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung festgeschrieben ist. Demnach zeigt das Datum durch Tag, Monat und Jahr „den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behält“, erklärt das Bundesverbraucherministerium.

Das gelte jedoch nur für original verschlossene Packungen und bei sachgemäßem Transport. „Oft schmecken die Produkte bei richtiger Lagerung auch nach Ablauf des MHD noch gut.“ Deshalb müsse man den eigenen Geruchs- und Geschmackssinn bemühen, um tatsächlich verdorbene Ware als solche zu identifizieren, bevor die Packung in den Müll wandert.

Nicht zu verwechseln ist die Aufschrift „Mindestens haltbar bis. . .“ mit dem Hinweis „Verbrauchen bis. . .“. Letzteres ist ein bindendes Verbrauchsdatum für sehr leicht verderbliche Ware wie Hackfleisch oder frisches Geflügel. „Diese Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr verkauft werden“, erklärt das Ministerium und warnt vor einem Verzehr nach Ablauf dieser Frist.

Wie lang die Fristen für die Mindesthaltbarkeit und den Verbrauch sind, legt der Hersteller selbst fest. Schließlich wüssten das die Produzenten am genauesten.

Stefanie Backs

Rubriklistenbild: © dpa

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