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Private Haftpflichtpolicen im Test

Private Haftpflichtpolicen im Test

007.04.10|Wirtschaft|Wirtschaft|
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Artikel: Private Haftpflichtpolicen im Test

München - Eine private Haftpflicht-Versicherung braucht jeder. Denn jeder haftet für Schäden anderer, die er zu verantworten hat, mit seinem Vermögen.

© dpa

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Umso wichtiger ist eine private Haftpflichtpolice, die für den unabsichtlich verursachten Schaden aufkommt.

Finanztest rät, sich die Angebote genau anzusehen – ein Wechsel kann sich lohnen.

Von über 200 Tarifen der Privathaftpflichtversicherer im Test erhielten 34 ein „Sehr gut“ und 26 ein „Gut“. Und es lohnt sich, den alten Vertrag durchzusehen, weil die Versicherungsgesellschaften ihre Verträge in den vergangenen Jahren immer wieder verbessert haben, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Ein Wechsel des Vertrags kann sich auch finanziell lohnen. Allein unter den sehr guten Tarifen gibt es Preisunterschiede von 117 Euro im Jahr.

Verbesserte Verträge

Der Versicherer kommt nicht nur für den Schaden auf, den ein Mensch einem anderen zufügt, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Er übernimmt den lästigen Papierkram mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten und befragt Zeugen zum Unfallgeschehen. Doch nicht alle Tarife der privaten Haftpflichtversicherer bieten dasselbe und mit den Jahren verändert sich auch der Bedarf des Versicherten. Insgesamt jedoch hätten die Versicherer ordentlich nachgebessert, lobt „Finanztest“.

Tipps

- Altvertrag: Wenn Sie Ihren Vertrag schon vor vielen Jahren abgeschlossen haben, sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob Ihr Schutz noch ausreicht. Gerade langjährige Kunden haben oft Verträge mit einer unzureichenden Versicherungssumme weit unter 3 Millionen pauschal in ihrer Schublade oder die Leistungen passen nicht mehr zu ihren Bedürfnissen.

- Auswahl: Wählen Sie eine private Haftpflichtversicherung mit dem Finanztest-Qualitätsurteil „sehr gut“ oder „gut“. Die günstigste „sehr gute“ Absicherung für die gesamte Familie bietet der Tarif Pro Domo Komfort der Grundeigentümer für 62 Euro. Noch günstiger sind die „guten“ Tarife der CosmosDirekt (Basis) für 49 Euro, der Europa (Basis), der GVV-Privat (Standard) und der WGV (Basis) für jeweils 54 Euro. Alle Angebote erfüllen den Finanztest-Grundschutz. Achten Sie außerdem darauf, dass der Tarif alle weiteren Leistungen bietet, die für Sie wichtig sind.

- Preisnachlass: Für Senioren, Singles und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gibt es von den Versicherern oft weitere Angebote mit einem Preisnachlass. Häufig sind sie aber teurer als die Normaltarife günstiger Anbieter.

- Partnerschaft: Der Ehepartner ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch für unverheiratete Paare reicht ein Vertrag, wenn beide im Vertrag namentlich genannt werden. Allerdings haben (Ehe-)Partner untereinander keine Ansprüche auf Schadenersatz. Oft können selbst Unverheiratete den jüngeren Vertrag vorzeitig kündigen. Einen Anspruch, vorzeitig auszusteigen, haben solche Paare jedoch nicht – anders als Ehepaare.

- Spezialpolice: Schließen Sie nicht zusätzlich noch eine gesonderte Reisehaftpflichtversicherung ab. Das ist unnötig. Wenn Sie eine unserer „sehr gut“ oder „gut“ getesteten privaten Haftpflichttarife wählen, sind Sie auch im Urlaub gut schützt.

- Extraschutz für Kinder: Kinder sind im Vertrag der Eltern mitversichert, doch für sie gilt eine Besonderheit: Unter sieben Jahren sind sie „nicht deliktfähig“. Das heißt, es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen und so muss auch die private Haftpflichtversicherung nicht dafür zahlen. Im Straßenverkehr gilt das bis zu zehn Jahren. Wollen die Eltern in jedem Fall versichert sein, damit das Opfer nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, müssen sie darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert.

- Absicht: Kein Geld erhält der Versicherungsnehmer, wenn er absichtlich etwas zerstört oder jemanden verletzt. Stellt er jemandem ein Bein oder schlägt er mutwillig eine Scheibe ein, muss er selbst zahlen.

- Hobbys: Hobbys wie die Jagd, das Segeln oder das Ballonfliegen sind normalerweise nicht gedeckt. Der Versicherungsnehmer muss sich hier mit einer Jagd-, Wassersport- oder Luftfahrt-Haftpflichtversicherung extra absichern.

mm

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