825.01.10|Wirtschaft|16 Kommentare
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München - Zigtausende Anleger steuern auf horrende Verluste zu: Im Sog der weltweiten Finanzkrise droht einem Großteil der gut 1000 geschlossenen Schiffsfonds die Havarie.

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Ohne Beschäftigung: Containerschiffe im Hamburger Hafen vor Anker.
Wer zu den über 2 504 000 Deutschen zählt, die insgesamt gut 45 Milliarden Euro in Containerschiffe, Tanker oder Frachter investiert haben, muss das Kentern seines Investments befürchten, schlimmstenfalls den Totalverlust. Das Ausmaß der finanziellen Schäden sei noch „sehr viel größer als bei der Lehman-
Früher galten die spekulativen Schiffsfonds als Steuersparmodell für Besserverdiener. In den Boomjahren verkauften Banken und Vermittler die hochriskanten Beteiligungen aber auch am Schalter – und zwar an unerfahrene Kleinanleger. Renditen von bis zu zwölf Prozent und mehr klangen verlockend. Viele wussten nicht, welche Risiken sie eingingen. Denn „Mitreeder“ sind nicht nur am Gewinn „ihrer Schiffchen“, sondern auch an Verlusten beteiligt. Aus den „geschlossenen“ Fonds-
Nach den ersten Pleiten im Jahr 2009 stünden 2010 viele weitere Schiffsfonds kurz vor dem Exitus, betont Marco Cabras, Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). „Die Lage wird sich zur Jahresmitte hin zuspitzen“, zeigt sich Claudia Lunderstedt-
Grund für die Schieflage zahlreicher Schiffsbeteiligungen ist die weltweite Schifffahrtskrise: Infolge der Wirtschaftsflaute gingen die Fracht-
Das Problem an der Sache: Weigern sich die Anleger, ihrem Fonds Geld zurückzugeben oder noch mehr hineinzupumpen, könne sich die Lage letztlich zuspitzen, meint Roland Aulitzky, Experte von „Finanztest“. Erhalten Fonds in Schieflage kein frisches Geld, ist die Havarie kaum mehr aufzuhalten. Von den Banken ist in der momentanen Situation längst nichts mehr zu holen.
Was tun? Einen allgemeingültigen Ratschlag gibt es nicht. Jede Beteiligung kann anders gestaltet sein, jeder Vertrag unterschiedlich. Cabras empfiehlt, einen Fachanwalt zur Prüfung einzuschalten, um den Schaden möglichst zu begrenzen: „Manchmal kann es ratsam sein, nicht noch gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen.“ Ob Gesellschaften Ausschüttungen oder die Nachschusspflicht einfordern können, ist rechtlich umstritten. Ausnahme: Fährt das Schiff in die Pleite, kann der Insolvenzverwalter Auszahlungen zurückholen.
Hahn rät dazu, einen Notausstieg zu prüfen, noch bevor der Anleger mit Nachforderungen konfrontiert wird. „Rasch kümmern, nicht aussitzen“, betont auch Verbraucherschützerin Lunderstedt-
Berrit Gräber

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