023.07.10|Wirtschaft|Wirtschaft|1
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München - Wieder ist eine CD mit den Daten von Steuersündern aufgetaucht. Behörden prüfen bereits deren Kauf. Ein Rechtsanwalt erklärt, was Betroffene zu fürchten haben und wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist.

© dpa
Der Bund erwägt den Ankauf einer CD mit Steuerdaten. Hunderte von Steuerhinterziehern müssen jetzt bangen. Eine Selbstanzeige bietet die Chance auf Straffreiheit – doch die Rechtsprechung verschärft sich.
Eine kleine CD lässt Großverdiener zittern: Jetzt drohen weiteren mutmaßlichen Steuersündern in Deutschland Strafverfolgung und Nachzahlungen in Millionenhöhe. Die Behörden prüfen den Kauf einer CD mit Daten möglicher Steuerhinterzieher, die Kunden einer Bank in Liechtenstein sind. Es geht um 500 Millionen Euro, die deutsche Steuersünder bei der Liechtensteinischen Landesbank versteckt haben sollen. Der Münchner Rechtsanwalt und Steuerberater Bernd H. Schiffer erklärt, was Betroffene jetzt zu befürchten haben und wie man sich mit einer Selbstanzeige vor Strafverfolgung schützen kann.
Wieder ist deutschen Finanzbehörden eine Steuer-CD mit Daten möglicher deutscher Steuerhinterzieher angeboten worden. Wie groß ist die Unruhe unter den Steuersündern?
Nach meinem Gefühl hatte die Unruhe schon wieder abgenommen. Viele verdrängen wohl schnell, dass sie womöglich in eine heikle Situation geraten könnten. Dabei wäre es jedenfalls wichtig, erst einmal prüfen zu lassen, ob überhaupt ein Risiko besteht.
Konkret: Wie viele Steuerhinterzieher haben sich bei Ihnen gemeldet und wie viele haben sich zur Selbstanzeige entschlossen, um einer Strafverfolgung zu entgehen und „nur“ die hinterzogenen Steuern nachzuentrichten?
Wir führen zur Zeit knapp zwei Dutzend „CD-Verfahren“. Die Volumina reichen von einigen 10 000 Euro bis über eine Million. Ein paar Klienten überlegen noch. Es gibt ja keine Pflicht zur Selbstanzeige, nur die Chance.
Sind auch schon Verfahren eröffnet worden, und wenn ja: Wie sind sie ausgegangen?
In der Regel - zumindest bei den bayerischen Finanzämtern - werden generell und sehr zügig Steuerstrafverfahren eingeleitet, wenn Selbstanzeigen eingehen. Das geschieht aber nur zu dem Zweck, die Wirksamkeit der Selbstanzeigen zu prüfen - das ist also nicht Besorgnis erregend. In anderen Bundesländern reagieren die Finanzämter unterschiedlich, zum Teil auch etwas hilflos bzw. überfordert. Abgeschlossen ist noch keines dieser Verfahren.
Mittlerweile kursieren ja bereits sieben solcher CDs, allein die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat 1100 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Angenommen, mein Name ist auf einer dieser CDs vermerkt, aber die Steuerfahnder haben noch nicht bei mir geklingelt. Ist eine Selbstanzeige dann noch strafbefreiend?
Grundsätzlich ja - aber Gefahr ist im Verzug. Es kommt darauf an, ob die Finanzverwaltung aufgrund der CD-Daten schon ausreichend sichere Erkenntnisse gewonnen hat - und ob der Steuerpflichtige damit rechnen muss. Dann ist die Tür jedenfalls zu. Hier verschärft sich auch die Rechtsprechung gerade deutlich.
Was muss einer tun, der sich selbst anzeigen will? Ein Formular ausfüllen und abschicken? Und was muss er dann bezahlen, und wie schnell?
Es gibt immer mehr Forderungen von Regierungspolitikern, die Strafbefreiung bei Selbstanzeigen zu kippen. Raten Sie Sündern dazu, sich jetzt zu offenbaren?
In der Regel: Ja. Keiner weiß, wie lang die gegenwärtige großzügige Regelung noch bleibt. Aus der Politik kommen sehr negative Signale, und auch die Rechtsprechung zieht die Schrauben an - erst Ende Mai hat der Bundesgerichtshof die Sperrwirkungen gegen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige verschärft . Der internationale Auskunftsverkehr wird definitiv immer dichter, und ein echtes „Bankgeheimnis“ gibt’s schon lange nicht mehr.
Manche Experten wie Professor Kirchhof halten den Ankauf gestohlener Steuerdisketten durch den Staat für widerrechtlich. Was ist Ihre Prognose: Wie wird eine Klärung durch den Bundesfinanzhof am Ende aussehen? Es könnte sich für Sünder ja auszahlen stillzuhalten - in der Hoffnung, dass Gerichte die Verwendung der CDs verbieten!
Man mag mit der Meinung von Professor Kirchhof sympathisieren - aus der Sicht der Steuerstrafverteidigung wäre es geradezu verantwortungsloses Harakiri, darauf zu spekulieren. Ich nehme an, dass die Gerichte letztlich nicht Datenschutz gegen monetäre Interessen des Staates abwägen werden, wie Kirchhof meint, sondern den Anspruch auf Datenschutz solcher Personen, die den Fiskus schädigen wollen, gegen das Strafverfolgungsinteresse des Staates. Irgendwann wird der Bundesgerichtshof als letzte nationale Instanz dazu entscheiden, wahrscheinlich aber das Bundesverfassungsgericht. Wenn diese Abwägung dann negativ für den Steuersünder ausfällt - und damit rechne ich -, war das Kalkül eher ein Desaster. Immerhin, es gibt ja Zockernaturen.
Mal ehrlich: Für wie groß halten Sie angesichts der Vielzahl aufgetauchter Steuer-Disketten das Risiko, ertappt zu werden? 1:10? 1:5? Oder höher?
Mal ehrlich - angesichts des riesigen Heuhaufens ist das Risiko, ertappt zu werden, nach wie vor wohl eher gering. Aber es wird ständig größer, und zwar definitiv. Außerdem: Die größte Entdeckungsgefahr droht nach wie vor nicht von irgendwelchen CD-Aktionen, sondern von eigenen Unachtsamkeiten, missglückten Rückführungsversuchen und vor allem Mitwissern. Denken Sie an zerstrittene Familienmitglieder oder Erben. Und Schwarzgeld zurückzuholen, um es wirklich nutzen zu können - das wird auch immer schwieriger.
Interview: Georg Anastasiadis
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