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Zigaretten-Päuschen auf dem Prüfstand

Angriff auf die Raucherpausen

München - „Schluss mit dem blauen Dunst während der Arbeit“ – mit dieser scharfen Parole hat Wirtschaftsverbandschef Ohoven die Raucher-Diskussion neu entfacht.

Am Schreibtisch ist die Kippe zwischendurch in den meisten Firmen längst tabu. Jetzt wollen Unternehmensverbände den blauen Dunst während der Arbeitszeit generell verbieten. Der Zigarettenpause droht das Aus – egal, ob im eigenen Raucherraum oder im Nieselregen vor der Tür.

Qualmen soll nur noch in der Mittagspause und nach Feierabend erlaubt sein, fordert der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven. Ihm geht es auch ums Geld, denn Raucherpausen sind angeblich für die Firmen teuer. In seiner Rechnung kostet ein rauchender Arbeitnehmer einen Betrieb rund 2000 Euro im Jahr mehr.

„Entscheidungen über Rauchverbote und den Nichtraucherschutz muss jedes Unternehmen selbst treffen“, betont die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Eine gesetzliche Regelung über das bereits geltende Maß hinaus sei überflüssig. Selbst SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach äußerte sich auf Ohovens Vorschlag hin ablehnend: „Ein Rauchverbot in kleinen Pausen vor der Tür wäre eine massive Diskriminierung – und ein Schritt Richtung Nichtraucher-Diktatur“, wettert er. Auch Nichtraucherverbände wiegeln ab. So lange Raucher ihre zusätzlichen Pausenzeiten später nachholen oder ausstempeln, sollte man Rücksicht nehmen, hieß es gestern.

Juristisch ist die Sachlage klar: „Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz“, sagt Anwalt Christian Wolf. Gleichzeitig habe der Arbeitgeber aber keinerlei Recht dazu, den Mitarbeitern das Rauchen generell zu verbieten, betont der Münchner Arbeitsrechtsexperte. Denn das würde das individuelle Recht jedes Einzelnen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzen.

„Der Arbeitgeber ist nicht der Erziehungberechtigte des Arbeitnehmers“, betont Anwaltskollege Jobst-Hubertus Bauer. Nichtraucher im Betrieb etwa mit einem zusätzlichen Urlaubstag zu belohnen, würde der Arbeitsrechtsexperte so nicht akzeptieren. „Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, sagt Bauer.

In einem Unternehmen ohne Betriebsrat könne der Chef aber durchsetzen, dass vor und nach der Mittagspause durchgearbeitet wird – ohne Zigaretten-Pause, sagt Bauer. Denn die Kippe zwischendurch gilt – anders als der Kaffee in der Büroküche oder der Gang zur Toilette – nicht als zulässige Arbeitsunterbrechung.

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser jedoch zwingend eingeschaltet werden, wenn der Chef die Qualmerei stoppen und die Raucher aus dem Gebäude oder vom Gelände verbannen möchte. „Nur mit der Zustimmung des Betriebsrates ist ein solches Verbot möglich“, betont Bauer.

„Arbeitgeber geraten zunehmend in eine Zwickmühle“, meint Arbeitsrechtler Wolf. Zum einen seien die Nichtraucher mittlerweile vielerorts in der Überzahl, zum anderen würden sie auch vehementer und selbstbewusster auftreten. „Sie werden mutiger, auch weil sie die Gesellschaft stärkend im Rücken haben“, sagt Wolf.

Einen allgemeinen Trend zu einer fitteren, gesünderen Belegschaft spürt man bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Die Toleranz gegenüber dem Rauchen sei in den Betrieben insgesamt gesunken, genau wie beim Thema Alkohol. Doch von häufigen Streitigkeiten unter der Belegschaft oder Unmut unter den Unternehmern bemerkt die Kammer nichts. Auch die Juristen Wolf und Bauer haben keine Zunahme an juristischen Raucher-Gefechten verzeichnet.

Von Stefanie Backs und Theresa Münch

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