Skigebiet Spitzingsee: Schärferes Schwert gegen Uneinsichtige

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    • 23.01.13
    • Spitzingsee / Schliersee
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Verbot für Skitourengeher

Skigebiet Spitzingsee: Schärferes Schwert gegen Uneinsichtige

Schliersee - Die bisherigen Appelle und Schilder haben nicht gefruchtet. Nun will die Gemeinde Schliersee Skitourengeher und Schneeschuhwanderer per Anordnung von den Pisten im Skigebiet Spitzingsee fernhalten.

Nächtliche Sperre: Gefahrenhinweis an der Stümpflingabfahrt. Das Skifahrverbot hat die Gemeinde jetzt per Anordnung bekräftigt und das Begehen mit Tourenski untersagt. Es drohen Bußgelder. foto:thomas plettenberg

Nächtliche Sperre: Gefahrenhinweis an der Stümpflingabfahrt. Das Skifahrverbot hat die Gemeinde jetzt per Anordnung bekräftigt und das Begehen mit Tourenski untersagt. Es drohen Bußgelder. foto:thomas plettenberg

Die Liftbetreiber im Spitzingseegebiet haben es in der vergangenen Saison bereits mit Verbotsschildern für Skitourengeher probiert. Ein stumpfes Schwert, wie sich herausgestellt hat. Auch entsprechende mündliche Hinweise des Liftpersonals „haben noch nie dazu geführt, dass jemand nicht hinaufgestiegen ist“, wie Schliersees Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer nun im Gemeinderat sagte. Jetzt sollen die Tourengeher per Anordnung von ihrem gefährlichen Tun abgehalten werden.

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Bislang, so die verbreitete Auffassung, war das in der Bayerischen Verfassung festgeschriebene Recht auf freien Naturgenuss nicht wirklich mit einem Pistenverweis für Tourengeher vereinbar. Schliersees Geschäftsleiter Jörn Alkofer erklärte im Gemeinderat, dass eine neuere rechtliche Abhandlung zu einer anderen Auffassung gelangt. „Eine Skipiste ist als Ort der Ausübung eines Wintersports eine Sportanlage, unabhängig davon, ob sie geöffnet oder geschlossen ist“, heißt es in der Begründung der gemeindlichen Anordnung. Diese sieht vor, dass auf den Skiabfahrten im Stümpfling- und Taubensteingebiet Schneeschuhwandern und Tourengehen verboten ist. Obendrein wird das Skifahren während der Zeiten der Pistenpräparierung nochmal explizit untersagt.

Wie berichtet, war es in anderen Skigebieten zu schweren Unfällen mit Pistenraupen mit Seilwinden gekommen. „Wir hatten auch den einen oder anderen, der uns ins Seil gefahren ist. Verletzt hat sich bisher aber niemand“, sagt Peter Lorenz, Geschäftsführer der Alpenbahnen Spitzingsee. Er bestätigt auch, dass die Problematik mit Tourengehern, die auf präparierten Pisten mit den alpinen Fahrern ins Gehege kommen, überhand genommen habe. Der Großteil ist vernünftig, aber die Zahl der Uneinsichtigen steigt an.

Deshalb, so Alkofer, hätten sich die Liftbetreiber vor Weihnachten an die Gemeinde gewandt, mit der Bitte ihnen eine schärfere Waffe zu reichen. Dies soll nun mit der Anordnung geschehen. Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße, die Alkofer zufolge bis zu 1000 Euro betragen kann. Das Problem dabei ist die Kontrolle. Angepeilt sei deshalb ein Gespräch mit der Polizei bezüglich stichprobenartiger Kontrollen, erklärt der Geschäftsleiter. Läuft alles glatt, könnte der Entwurf, der im Gemeinderat vorgestellt wurde, nächste Woche in Kraft treten. Bis dahin möchte die Gemeinde noch an Details feilen, zum Beispiel die Öffnungszeiten der Berghütten berücksichtigen und sich auch mit Rottach-Egern in Verbindung setzen, in deren Zuständigkeit die Suttenabfahrt fällt. Auf die Liftbetreiber kommt dann die Aufgabe zu, mittels gut sichtbarer Schilder auf die gemeindliche Anordnung hinzuweisen.

Ziel der Maßnahmen ist es, einen sicheren Skibetrieb zu gewährleisten. Hierzu ist Alkofer zufolge bereits mit den Wirten der Berghütten gesprochen worden, die die Skifahrer dazu anhalten, vor der Präparierung ins Tal zu fahren. Obendrein wurden spezielle Angebote für Tourengeher geschaffen. Der Deutsche Alpenverein hat eine Karte mit Aufstiegsmöglichkeiten abseits der Pisten im Stümpflinggebiet erstellt, und am Taubenstein fährt die Bergbahn außerhalb der Ferien nur von Freitag bis Sonntag. Hier heißt es: freier Zugang für alle Skitourengeher. (dak)

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