Landesgrenze oder schon am Check-in Schalter am heimischen Flughafen trifft es manche Reisende hart: Der Personalausweis ist abgelaufen und das Kind benötigt einen Reisepass.

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Ein püfender Blick in die Reisedokumente gehört zur Urlaubsvorbereitung dazu.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sind Personalausweis oder Reisepass nötig. Einzelne Länder wie beispielsweise Kroatien schreiben vor, dass die Ausweisdokumente über die gesamte Zeit des Aufenthalts gültig sein müssen.
Auch bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gilt in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht. Serbien hat seine Bestimmungen seit dem 12. Juni gelockert – jetzt reicht ein Personalausweis, der allerdings für die gesamte Reisezeit gültig sein muss.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und – abhängig vom Zielland – ein Visum erforderlich.
Um sich Ärger bei der Schadensregulierung zu ersparen empfiehlt der ADAC, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung.
Zwar reicht innerhalb der EU das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis, aber die Karte erleichtert die Abwicklung eines Unfalls erheblich. Außerdem sind die Behörden in einigen Ländern über den Wegfall der Mitführpflicht nicht immer informiert und verhängen Bußgelder.
Pflicht ist die Karte dagegen in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland. Auch Russland erkennt die Grüne Karte mittlerweile an und fordert keine zusätzliche Grenzversicherung mehr (auf das Kürzel RUS in der Karte achten).
Quelle: ADAC
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