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Im Urlaub: Pass und Personalausweis und Grüne Versicherungskarte fürs Auto

Vermeiden Sie Katastrophen im Urlaub

Landesgrenze oder schon am Check-in Schalter am heimischen Flughafen trifft es manche Reisende hart: Der Personalausweis ist abgelaufen und das Kind benötigt einen Reisepass.

Pass Personalausweis Urlaub

© ADAC

Ein püfender Blick in die Reisedokumente gehört zur Urlaubsvorbereitung dazu.

Reisen innerhalb der EU

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sind Personalausweis oder Reisepass nötig. Einzelne Länder wie beispielsweise Kroatien schreiben vor, dass die Ausweisdokumente über die gesamte Zeit des Aufenthalts gültig sein müssen.

Auch bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gilt in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Ausweispflicht. Serbien hat seine Bestimmungen seit dem 12. Juni gelockert – jetzt reicht ein Personalausweis, der allerdings für die gesamte Reisezeit gültig sein muss.

Reisen innerhalb Schengen

Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich der Inhaber Ihres Flugtickets sind.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren innerhalb der EU

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und – abhängig vom Zielland – ein Visum erforderlich.

Übrigens: Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt – stattdessen gibt es jetzt den Kinderreisepass – und auch in elterliche Reisepässe werden die Sprösslinge nicht mehr eingetragen. Aber: Noch nicht abgelaufene Papiere behalten ihre Gültigkeit.

Grüne Versicherungskarte fürs Auto im Ausland

Um sich Ärger bei der Schadensregulierung zu ersparen empfiehlt der ADAC, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung.

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Zwar reicht innerhalb der EU das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis, aber die Karte erleichtert die Abwicklung eines Unfalls erheblich. Außerdem sind die Behörden in einigen Ländern über den Wegfall der Mitführpflicht nicht immer informiert und verhängen Bußgelder.

Pflicht ist die Karte dagegen in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland. Auch Russland erkennt die Grüne Karte mittlerweile an und fordert keine zusätzliche Grenzversicherung mehr (auf das Kürzel RUS in der Karte achten).

Quelle: ADAC

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