Bußgeld-Katalog: Das kosten Radl-Sünden

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    • 30.01.13
    • Auto
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Bußgeld-Katalog: Das kosten Radl-Sünden

  • Bußgeld Radfahrer

    Rücksichtlose Radfahrer werden stärker zur Kasse gebeten. Was Verkehrssünden jetzt kosten: © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Wussten Sie, dass freihändiges Fahren verboten ist? 5 Euro kostet es, wenn Sie erwischt werden. © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Wer einen vorhandenen beschilderten Radweg nicht benutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro. Bisher wurde das mit 15 bis 30 Euro​ geahndet. © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Nebeneinander radeln ist zwar für manchen Autofahrer ärgerlich, aber grundsätzlich nicht verboten. Nur wenn andere behindert oder gefährdet werden, kann es kosten: 15 bis 25 Euro. © dpa

  • Fahren auf dem Fußweg wird mit 10 bis 20 Euro geahndet. © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung radelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro rechnen (statt bisher 15 bis 30 Euro​). © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Wenn Bremsen, Klingel oder Reflektoren fehlen oder nicht den Vorschriften entsprechen, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Auf dem Gepäckträger mitfahren ist ebenfalls verboten. Wer eine über sieben Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad befödert, zahlt derzeit 5 Euro. (Kinder bis sieben Jahre dürfen in Kindersitzen mitfahren). © dpa

  • Bußgeld Radfahrer

    Enorm gefährlich und richtig teuer wird es, wenn ein Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert wird. Diese Radl-Sünde kostet derzeit 350 Euro. © dpa

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    Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung kostet 25 Euro. © dpa

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    Mit dem Fahrrad in der Fugängerzone fahren: 15 bis 30 Euro. © dpa

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    Wer ohne Licht unterwegs ist, zahlt künftig 20 statt 10 Euro. © dpa

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    Auch für Autofahrer gelten neue Strafen: Wenn diese auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss demnach 20 statt 10 Euro zahlen. © dpa

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    Wer eine rote Ampel überfährt muss 45 Euro berappen. Gefährdet man dabei andere, kostet es 100 Euro, wenn es zum Unfall kommt, muss man sogar 120 Euro zahlen. © dpa

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    Wer an Fußgängerüberwegen (z. B. am Zebrastreifen) deren Vorrang missachtet, muss mit einem Bußgeld von 40 bis 60 Euro rechnen. © dpa

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