Verbraucherzentrale schlägt Alarm: Patienten werden trotz Gesetz kaum geschützt

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    • 28.01.13
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Verbraucherzentrale schlägt Alarm

Trotz Gesetz: Patienten werden kaum geschützt

Berlin - Tausende Patienten pro Jahr sterben wegen medizinischer Fehler. Bald soll ein neues Patientenrechtegesetz helfen. Die Verbraucherzentrale kritisiert: Die Patienten werden trotzdem allein gelassen.

© dpa (Symbolbild)

Ein Arzt untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop.

Vor der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen der Koalition vorgeworfen, Patienten zu wenig gegen Arztfehler zu schützen. „Das Beste an diesem Gesetz ist, dass es es gibt, und dass es dann änderbar ist“, sagte die Gesundheitsexpertin des Verbands, Ilona Köster-Steinebach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Im Bundesrat soll das Gesetz am kommenden Freitag abschließend beraten werden.

Patienten müssen künftig umfassend vom Arzt informiert werden. Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat.

Aus Sicht Köster-Steinebachs ist die neue Regelung riskant. „Sie kodifiziert, was Richterrecht ist - allerdings soll die Beweiserleichterung künftig nur bei groben Behandlungsfehlern greifen.“ Dabei gebe es patientenfreundliche Urteile bereits bei einfachen Fehlern. „Nun besteht die Befürchtung, dass sich die patientenfreundliche Entwicklung des Rechts verlangsamt.“

Dem Arzt wird schnell bescheinigt, alles richtig gemacht zu haben

Köster-Steinebach begrüßte, dass die Krankenkassen Patienten bei Behandlungsfehlern künftig unterstützten sollen. „Bei Schäden wegen Medizinprodukten oder wegen Medikamenten greift die Unterstützungspflicht der Kassen nicht“, kritisierte sie aber. „Außerdem wird nicht gesagt, wie die Unterstützung aussehen soll.“ In manchen Fällen werde es wohl nur einen Flyer der Kassen geben, in anderen ein Gutachten ihres Medizinischen Dienstes.

Gegen Missstände im Gutachterwesen in Streitfällen etwa vor Gericht passiere nichts. „Es gibt viele Gutachter, die dem Arzt schnell bescheinigen, alles richtig gemacht zu haben“, sagte Köster-Steinebach. „Manche Gutachter erfüllen die Grundanforderung nicht, zu sagen: Wie wäre eine richtige Behandlung abgelaufen, was ist passiert, wo ist die Abweichung?“ Patienten hätten fast keine Chancen, gegen Gutachter vorzugehen. „Sie bleiben damit allein.“ Es fehle auch eine Registrierung von Gutachtern - etwa um sie überhaupt zu finden.

„Die Patienten werden nicht vor den schwarzen Schafen geschützt“

Zu wenig Verbindlichkeit gebe es bei den Systemen der Kliniken zur internen Fehlermeldung mit dem Ziel künftiger Vermeidung. Nur Krankenhäuser, die dies selbst wollten, setzten solche Systeme ein. „Die Patienten werden nicht vor den schwarzen Schafen geschützt“, sagte Köster-Steinebach. Der Gesetzgeber lasse es auch zu, dass Ärzte und Kliniken hier Verbesserungen blockieren. Auch dem Kassenverband fehle hier der Eifer.

Unzureichend findet die Gesundheitsexpertin den Schutz bei den Selbstzahler-Leistungen (IGeL). Die Patienten sollten laut Gesetz vorher nur in Textform über Kosten informiert werden. „Das heißt, dass ein Flyer oder eine Preisliste reicht.“ Dabei seien im Bundesmantelvertrag für Ärzte mehr Patientenrechte festgeschrieben. „Hier droht eine Verschlechterung.“ Selbst das Minimalziel, alle Rechte im neuen Gesetz zu bündeln, werde hier verfehlt.

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Besonders bedauerlich sei es, dass sich die Koalition sich nicht zu einem Härtefallfonds durchringen konnte. Nach Studien sterben allein in Deutschlands Kliniken jedes Jahr mindestens 17 000 Menschen wegen Fehlern und Problemen.

dpa

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