Dann ist das Ziel des HPV-Tests, die Befunde genauer abzuklären, damit die weitere Vorgehensweise leichter festgelegt werden kann. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den HPV-Nachweis. Gleiches gilt auch für Patientinnen, die aufgrund eines Gebärmutterhalstumors oder einer Krebsvorstufe operiert wurden. Mit Hilfe von HPV-Tests kann bei ihnen der Erfolg der Therapie leichter überwacht werden.
Demnach sind alle nach dem 1. April 1987 geborenen gesetzlich versicherte Frauen dazu verpflichtet, sich einmalig von dem behandelnden Hausarzt oder Gynäkologen über die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs beraten zu lassen. Frauen, die diese Beratung ablehnen, müssten im Fall einer solchen Krebserkrankung zwei statt ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen etwa für Arzneimittel leisten. Die Durchführung der Untersuchung selbst ist hingegen keine Pflicht: Es bleibt auch weiterhin jeder Frau selbst überlassen, ob sie diese wahrnehmen möchte, ohne dass ihre Entscheidung einen Einfluss auf die spätere Zuzahlung hätte.





