Hauptmieter haftet nicht für illegale Downloads von Mitbewohnern

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    • 21.03.13
    • Wohnen
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Urteil des Landgerichts Köln

Mieter haftet nicht für illegale Downloads von Mitbewohnern

Köln - In einer Wohngemeinschaft muss der Hauptmieter nicht kontrollieren, ob seine Mitbewohner über den gemeinsamen Internetanschluss illegal Dateien herunterladen.

Haft der Hauptmieter, wenn der Mitbewohner illegale Downloads tätigt? Das Landgericht Köln verneint dies in seinem Urteil.

© dpa

Haft der Hauptmieter, wenn der Mitbewohner illegale Downloads tätigt? Das Landgericht Köln verneint dies in seinem Urteil.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 14 O 320/12) hervor. Sogenannte Prüf- und Kontrollpflichten gibt es demnach nur bei einem konkreten Verdacht. Außerdem dürfe man bei Wohngemeinschaften von Gleichaltrigen nicht davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber mehr über das Internet weiß als seine Mitbewohner. Deshalb müsse er sie auch nicht über die Risiken illegaler Downloads belehren.

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In dem konkreten Fall ging es um eine vierköpfige WG aus Potsdam. Geklagt hatten die Rechteinhaber der heruntergeladenen Dateien. Die Klage wurde abgewiesen. Ein Freifahrtschein für Raubzüge im Netz ist die Entscheidung aber nicht: Der Hauptmieter muss noch immer nachweisen können, dass er Musik, Filme oder Software nicht selbst heruntergeladen hat.

In dem verhandelten Fall war das kein Problem, weil der Beklagte zum fraglichen Zeitpunkt aus beruflichen Gründen in einer anderen Stadt war. Die sogenannte Vermutung der Täterschaft für den Anschlussinhaber gilt daher nicht, entschied das Gericht. Die Klägerpartei kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

dpa

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