Normal sind die Münchner Mieten nicht, das kann jeder mit Menschenverstand beurteilen. Aber was sagt das Gesetz: Sind die Preise noch zulässig? Die Antwort gibt jetzt der neue Mietspiegel! Alle zwei Jahre erstellt die Stadt die Statistik über die Preis-Obergrenze bei laufenden Mietverträgen – und im Prinzip auch bei Neuabschlüssen. Mehr darf kein Eigentümer verlangen! Mit uns können Sie Ihren Betrag nachrechnen: Wir präsentieren Ihnen auf drei Tabellen eine vereinfachte Version. In drei Schritten ermitteln Sie ganz individuell für Ihre Wohnung die künftige zulässige Kaltmiete.
Wohn-Studien gibt es viele – aber so maßgeschneidert und einfach wie hier können Sie Ihre Miete nirgends berechnen!
Berechnung in drei Schritten: Zahlen Sie zu viel?
Lassen Sie sich nicht von den vielen Zahlen abschrecken – die Berechnung Ihrer Miet-Obergrenze ist ganz einfach! In nur drei Schritten kommen Sie zum Ergebnis: Erst suchen Sie den Grundpreis aus der großen Tabelle 1, dann berechnen Sie die Zu- und Abschläge für Ihre Wohnung aus Tabelle 2, zuletzt beachten Sie die Ausnahmen aus Tabelle 3. Alles zusammen ergibt die monatliche Kaltmiete, die Sie mit Ihrer tatsächlichen Miete vergleichen können.
So funktioniert die Berechnung
Zuletzt verrechnen Sie die drei Beträge miteinander. Das Ergebnis vergleichen Sie dann mit Ihrer tatsächlichen monatlichen Kaltmiete pro Quadratmeter. Die Berechnung ist nur auf normale Mietwohnungen anwendbar und gilt nicht für möblierte Apartments, Häuser, Untermieten oder Sozialwohnungen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie zu viel Miete zahlen, rechnen Sie bitte mit dem amtlichen Zahlenwerk nach und lassen sich beraten.
tz
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