Mieten in München: Obergrenze berechnen

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    • 26.02.13
    • Wohnen
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In drei Schritten zum Ergebnis

Miete: Rechnen Sie aus, ob Sie zu viel zahlen

München - Der neue Mietspiegel für München ist da und damit die neuen Preis-Obergrenzen für laufenden Mietverträgen. Zahlen Sie zu viel? Mit uns können Sie das ganz einfach nachrechnen.

© dpa

München - eine traumhafte Stadt, aber kein billiges Pflaster.

Normal sind die Münchner Mieten nicht, das kann jeder mit Menschenverstand beurteilen. Aber was sagt das Gesetz: Sind die Preise noch zulässig? Die Antwort gibt jetzt der neue Mietspiegel! Alle zwei Jahre erstellt die Stadt die Statistik über die Preis-Obergrenze bei laufenden Mietverträgen – und im Prinzip auch bei Neuabschlüssen. Mehr darf kein Eigentümer verlangen! Mit uns können Sie Ihren Betrag nachrechnen: Wir präsentieren Ihnen auf drei Tabellen eine vereinfachte Version. In drei Schritten ermitteln Sie ganz individuell für Ihre Wohnung die künftige zulässige Kaltmiete.

Wohn-Studien gibt es viele – aber so maßgeschneidert und einfach wie hier können Sie Ihre Miete nirgends berechnen!

Berechnung in drei Schritten: Zahlen Sie zu viel?

Lassen Sie sich nicht von den vielen Zahlen abschrecken – die Berechnung Ihrer Miet-Obergrenze ist ganz einfach! In nur drei Schritten kommen Sie zum Ergebnis: Erst suchen Sie den Grundpreis aus der großen Tabelle 1, dann berechnen Sie die Zu- und Abschläge für Ihre Wohnung aus Tabelle 2, zuletzt beachten Sie die Ausnahmen aus Tabelle 3. Alles zusammen ergibt die monatliche Kaltmiete, die Sie mit Ihrer tatsächlichen Miete vergleichen können.

So funktioniert die Berechnung

In Tabelle 1 finden Sie den Grundpreis pro Quadratmeter.

In Tabelle 1 finden Sie den Grundpreis pro Quadratmeter. Fahren Sie die Zeilen herab, bis die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung erreicht ist. Rutschen Sie dann nach rechts in die Spalte mit dem Baujahr Ihres Wohnhauses. Beispiel: Eine Wohnung mit 70 Quadratmetern und Baujahr 1962 hat den Grundpreis 10,10 Euro. Notieren Sie Ihren Wert auf Tabelle 2 ganz oben.

Tabelle 2 verzeichnet Zu- und Abschläge für Wohnungen

Tabelle 2 verzeichnet Zu- und Abschläge für Wohnungen. Beispiel: Leben Sie im Hochhaus? Dann notieren Sie einen Abschlag von –0,63 Euro pro Quadratmeter! Gehen Sie bitte die Tabelle durch und schreiben Sie alle auf Ihre Wohnung zutreffenden Beträge in die freien Felder. Addieren oder subtrahieren Sie diese zu einer Summe.

In Tabelle 3 werden die Ausnahmen erfasst.

Direkt darunter steht Tabelle 3 mit den Ausnahmen. Manche Wohnungen sind eben etwas ganz Besonderes. Haben Sie zum Beispiel eine tolle Aussicht in einem oberen Stockwerk? Das rechtfertigt laut Mietspiegel einen zusätzlichen Aufschlag von bis zu 0,30 Euro. Verfahren Sie genau wie bei Tabelle 2.

Zuletzt verrechnen Sie die drei Beträge miteinander. Das Ergebnis vergleichen Sie dann mit Ihrer tatsächlichen monatlichen Kaltmiete pro Quadratmeter. Die Berechnung ist nur auf normale Mietwohnungen anwendbar und gilt nicht für möblierte Apartments, Häuser, Untermieten oder Sozialwohnungen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie zu viel Miete zahlen, rechnen Sie bitte mit dem amtlichen Zahlenwerk nach und lassen sich beraten.

tz

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