Zu Recht, wie das Landgericht entschied. Der Vermieter müsse die Kosten in angemessenem Umfang ersetzen. Weitergehende Ansprüche stünden dem Mieter aber nicht zu. Schließlich dürfe er von dem Umzug in die Seniorenresidenz in finanzieller Hinsicht nicht profitieren.
dpa










