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Catering-Prozess: 1860 verliert gegen FC Bayern

Catering-Prozess: 1860 verliert gegen FC Bayern

München - Die Hoffnungen des TSV 1860 auf eine finanzielle Entlastung sind geplatzt: Der Catering-Prozess ging vor Gericht verloren.

© Getty

Die Löwen müssen zahlen

Der TSV 1860 hat im Münchner Fußball-Derby vor Gericht eine schwere Pleite erlitten. Im Rechtsstreit zwischen den “Löwen“ und dem deutschen Fußball-Rekordmeister Bayern München um nicht vertragsgemäß bezahlte Bewirtungskosten in der Allianz Arena fällte das Landgericht München I ein folgenschweres Urteil gegen den Zweitligaclub. Die Sechziger müssen 542 344 Euro an die Stadion GmbH zahlen, dazu noch Zinsen und Gerichtskosten. Das verkündete Richterin Elisabeth Waitzinger am Mittwoch. 1860 hat die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen.

“Alles, was an Scharlatanerei von der 1860-Geschäftsführung betrieben wurde, hat heute ein finales Ende gefunden“, stellte Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge nach dem Urteil zufrieden fest, “die 'Löwen' haben den Prozess mit Pauken und Trompeten verloren“. Der FC Bayern werde das Geld an den Catererer weiterleiten, so der Bayern-Chef, “und ich gehe davon aus, dass 1860 die Summe zurückgestellt hat“.

Der TSV 1860 München hatte in der vergangenen Saison 542 344 Euro von den insgesamt rund 3 Millionen Euro für die Catering-Kosten in der Allianz-Arena einbehalten - der Verein wollte nur noch so viel zahlen, wie er auch wirklich verbrauchte. In den Verträgen mit der Stadion GmbH waren allerdings andere Kosten vereinbart. 1860 ist seit 2006 nur noch Mieter in der WM-Arena, der Traditionsclub verkaufte damals für elf Millionen Euro seine Anteile an den FC Bayern.

Die “Löwen“ argumentierten, dass die Verträge zu einer Zeit ausgehandelt wurden, als sie wegen der drohenden Insolvenz praktisch dazu gezwungen waren, jeden vorliegenden Vertrag von Seiten der Stadion GmbH zu unterschreiben. Somit sei das Schriftstück sittenwidrig. Da die Stadion GmbH ein Tochterunternehmen des FC Bayern München sei und der FC Bayern somit Monopolist sei, machten die “Löwen“ auch noch Argumente des Kartellrechts geltend.

Richterin Waitzinger folgte dieser Argumentation nicht. Der Vertrag sei zwischen Kaufleuten abgeschlossen worden, erläuterte die Richterin, also sei er nicht sittenwidrig. Auch kartellrechtliche Bedenken könnten nicht geltend gemacht werden. Die “Löwen“ seien schließlich nicht in die Allianz Arena gezwungen worden.

Beim TSV sind die Folgen nach dem Urteil nicht absehbar. Die ohnehin angeschlagene finanzielle Situation dürfte sich weiter verschlechtern, ein Auszug aus der Allianz Arena wird immer wahrscheinlicher. Der Spielbetrieb im WM-Stadion kostet die “Löwen“ jährlich 5,5 Millionen Euro. Doch die Bayern sind zu Gesprächen bereit. “Wenn jemand von 1860 kommen sollte und eine saubere und faire Lösung anbietet, stellen wir uns nicht entgegen“, betonte Rummenigge.

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