München - Während der Wiesn gelten besondere Verkehrsregeln: Kraftfahrer müssen ihre Fahrweise an betrunkene Fußgänger anpassen sonst trifft sie laut einem Urteil bei einem Unfall eine Mitschuld.

© Schlaf
Oktoberfest-Zeit: Um die Münchner Festwiese gelten ganz besondere Verkehrsregeln.
Im konkreten Fall wies das Münchner Amtsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil einer Motorradfahrerin, der ein Oktoberfestbesucher vor die Räder gelaufen war, eine 50-prozentige Mitschuld an dem Unfall zu.
Die Frau war während des Oktoberfests 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 bis 50 Stundenkilometern auf einer Straße nahe der Theresienwiese unterwegs, als ein Betrunkener bei Rot über die Ampel lief. Die Motorradfahrerin stürzte daraufhin. Der Oktoberfestbesucher weigerte sich, den Sachschaden in Höhe von rund 2.500 Euro zu begleichen und der Frau 1.000 Schmerzensgeld zu zahlen.
(Aktenzeichen: Amtsgericht München 331 C 22085/07)
AP
Quelle: Oktoberfest Live
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